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Medien: „Perlentaucher“ gewinnt gegen „FAZ“ und „SZ“

Münchner Verlag prüft Berufung gegen Urteil

Das Internet-Magazin „Perlentaucher“ darf weiterhin Zusammenfassungen von Buchbesprechungen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und der „Süddeutschen Zeitung“ kommerziell weiterverwerten. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main am Donnerstag entschieden. Die Richter wiesen damit die Unterlassungsklagen der beiden Zeitungsverlage zurück. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Verlage hatten dagegen geklagt, dass „Perlentaucher“ Zusammenfassungen aus Buchkritiken ihrer Zeitungen mit dem Verweis auf „SZ“ und „FAZ“ an den Internet-Buchhändler Buecher.de verkauft. Die beiden Zeitungen sahen damit ihre Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechte verletzt. Sie warfen dem „Perlentaucher“ vor, mit den Zusammenfassungen die Lektüre der Originaltexte zu ersetzen und mit ihren Inhalten und Namen Geschäfte zu machen.

Die Kammer konnte eine solche Ersetzungsfunktion der „Perlentaucher“-Notizen nicht feststellen. Ebenso sah das Gericht eine Verletzung von Urheberrechten sowie Verstöße gegen Marken- und Wettbewerbsrechte als nicht gegeben an.

In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Richter, es handele sich bei den verkauften Texten nicht um „Eins zu Eins“-Dokumentationen der Original-Artikel, sondern um stark verkürzte Zusammenfassungen. „Übernommen werden allenfalls sehr kleine Teile der Originalkritiken wie einzelne Wörter, Sätze oder Satzteile, bei denen der Urheberrechtsschutz grundsätzlich daran scheitert, dass sie nicht ausreichend Raum für die Entfaltung von Individualität bieten“, hieß es dazu in der Urteilsbegründung. „Perlentaucher“ mache aus den Originalkritiken „eigengestaltete Kurzfassungen“.

Beim Süddeutschen Verlag in München denkt man darüber nach, gegen das Urteil vorzugehen: „Wir halten das Urteil für falsch und prüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, ob wir in Berufung gehen“, sagte Sebastian Berger, Pressesprecher des Süddeutschen Verlags. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Alice Bota

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