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Porno-Fall: Streaming ist kein Download

Überraschende Wende bei den Redtube-Ahmahnungen, weil sich das Kölner Landgericht korrigiert.

Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens im Internet um. Betroffene hatten bei dem Gericht Beschwerde gegen die Herausgabe ihrer Daten eingelegt. Diesen Beschwerden gab eine Zivilkammer des Gerichts statt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Namen und Anschriften hätten nicht an die „The Archive AG“, die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen. Damit widersprachen die Richter ihrer eigenen früheren Entscheidung. Sie hatten die Deutsche Telekom Ende vergangenen Jahres angewiesen, die Daten ihrer Kunden in dem Fall weiterzureichen.

Das Gericht kritisierte zwei wesentliche Punkte im Vorgehen der Abmahner. Zum einen habe es gar keine Urheberrechtsverletzung gegeben. In dem Antrag der „The Archive AG“ sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer. Dabei habe es sich tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gehandelt, worauf Experten von Anfang an hingewiesen haben. Streaming sei gar keine Urheberrechtsverletzung – also auch kein Grund für eine Abmahnung. Zudem sei unklar, wie die IP-Adressen der angeblichen Porno-Schauer ermittelt worden seien. Auch nach den Beschwerden hätten die Abmahner diese Frage nicht beantwortet.

Diese Punkte waren in der Debatte um die Massenabmahnungen heftig kritisiert wurden. Beobachter warfen die Frage auf, wie die eingesetzte Software technisch erfasse, ob sich jemand ein Video tatsächlich angesehen habe. Allerdings vertrat auch das Kölner Landgericht keine einheitliche Linie im Redtube-Fall. Bei 62 Anträgen ordneten die Richter die Herausgabe von Adressen von Kunden an, 27 Anträge wurden abgewiesen oder von Nachfragen entkräftet. Allein 16 Zivilkammern waren mit den ursprünglichen Anträgen befasst. dpa/meh

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