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Medien: Pressefusionskontrolle

Die Beschlüsse der Verlegerverbände auf Landesebene

Am Dienstag findet beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin die Sondersitzung des erweiterten Präsidiums statt. Zu beschließen ist die gemeinsame Haltung zu dem Referentenentwurf von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement. Zuvor müssen sich die elf Landesverbände auf eine gemeinsame Haltung einigen.

Während der Vorstand des Nordwestdeutschen Landesverbands, durch den sich am Dienstag auch die Sachsen vertreten lassen, erst am heutigen Freitag einen Beschluss fassen wird, haben sich andere Landesverbände bereits entschieden. Der größte, nämlich der nordrheinwestfälische Verband, empfiehlt in seinem Beschlussantrag, Clements Gesetzgebungsinitiative zu beschließen. Als einen „pressepolitisch interessanten und entwicklungsfähigen Ansatz“ bezeichnen die NRW- Verleger die Überlegung, Fusionen, die zu einer marktbeherrschenden Position eines Verlages führen würden, dann zu erlauben, wenn die publizistische Eigenständigkeit der betroffenen Zeitungen erhalten bleibt. Was den Schwellenwert für Umsatzerlöse und die Bagatellklausel anbelangt, schließt sich der NRW-Verband hingegen den Empfehlungen des Bundesverbandes vom Herbst 2003 sowie zuletzt auch der CDU an. Die Umsatzschwelle soll demnach ab 100 Millionen Euro gelten (Clement: 50 Millionen Euro; bisher galt: 25 Millionen Euro), und die Bagatellklausel würde bis zu einem Umsatz von zehn Millionen angewandt werden (Clement: zwei Millionen). Und schließlich wendet sich der NRW-Verband gegen die Trennung von verlegerischer und publizistischer Verantwortung. Redaktionsstatute, -beiräte, Stiftungsmodelle oder die Schaffung eines Bundespresserechtsrahmengesetzes dürfe es nicht geben (wir berichteten). Anders hat sich der südwestdeutsche und der bayerische Landesverband entschieden: Sie insistieren auf den Forderungen des BDZV vom Herbst und wenden sich damit gegen Fusionen zweier Titel im selben Verbreitungsgebiet bei Erhalt der publizistischen Einheiten.

Unterdessen dementiert der Kölner Verleger Alfred Neven DuMont einen Zeitungsbericht, wonach er fordere, durch Aufkäufe und Zusammenschlüsse dürften andere Blätter im selben Verbreitungsgebiet nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Dies wurde so interpretiert, dass er zwar den Clement-Entwurf begrüße – zumal ihm selbst Interesse am „Generalanzeiger“ in Bonn nachgesagt werde –, dass er sich aber gegen einen Zusammenschluss von „Berliner Zeitung“ und Tagesspiegel ausspreche. Dem erweiterten BDZV-Präsidium schrieb Neven DuMont nun, er wolle sich nicht „in die sensible Willensbildung in Berlin einschalten“. Es bleibt dabei, hieß es am Donnerstag: „Wir stehen dem Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium sehr positiv gegenüber.“ usi

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