Programmierter Streit : Der falsche Sieg
19.01.2012 09:27 UhrBayern wäre gut beraten von der Verhinderungspolitik abzurücken
Das Einzige, was fehlt, ist das, was nahezu alle Fachleute seit vielen Jahren fordern: eine sorgfältig edierte und mit einem umfassenden Kommentar versehene wissenschaftliche Neuausgabe. Sie wäre nicht nur als Quellentext für das Geschichtsstudium wichtig, denn welcher Text wäre besser geeignet, die Primitivität, Brutalität und Menschenverachtung der national-sozialistischen Weltanschauung aufzuzeigen als „Mein Kampf“. Auch weit über den Bezirk der historischen Forschung hinaus wäre eine solche Ausgabe ein wichtiger Baustein für die politische Bildung und für die Auseinandersetzung mit dem Neonazismus. Bis heute verhindert die Bayerische Staatsregierung genau diese Edition und droht sogar Hochschullehrern, die „Mein Kampf“ im Seminar behandeln, bei nicht ausreichender Beachtung dieser Entscheidung mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach § 16 und § 106 Abs. 1 UrhG.
Doch die Uhr läuft. In knapp vier Jahren wird das für juristische Laien kaum verständliche Verwirrspiel ein Ende haben. Dann werden billige Nachdrucke von Hitlers Machwerk überall zu haben sein, wie es schon jetzt in vielen Ländern, zum Beispiel in Osteuropa, der Fall ist. Und es sieht so aus, dass wir dann auch einige kommentierte Neuausgaben haben werden, an denen derzeit gearbeitet wird. Die wichtigste entsteht im Institut für Zeitgeschichte. Noch ist es nicht so weit und der geschäftstüchtige britische Verleger Peter McGee will die verbleibende Zeit nutzen, um aus Hitlers Kampfschrift Gewinn zu ziehen. McGee hatte vor einigen Jahren schon einmal Aufsehen erregt, als er Faksimileeditionen von Tageszeitungen aus der Nazizeit auf den Markt brachte. Das Bayerische Finanzministerium ließ 150.000 Exemplare des „Völkischen Beobachters“ vom 31. Januar 1933 beschlagnahmen, musste sie aber nach einem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen wieder freigeben und den Verkauf dulden.
Diese Erfahrung hat den Verleger möglicherweise bei seinem neuen Vorhaben inspiriert. Er will jetzt drei Hefte von jeweils 15 Seiten mit Auszügen aus „Mein Kampf“ herausbringen. Ein Sprecher des Verlegers beruft sich zur Rechtfertigung dieses Vorhabens auf das Zitatrecht, doch dieses Argument führt in die Irre. Nach § 51 Abs. 2 dürfen „Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbstständigen Sprachwerk angeführt werden“. Ein solches selbstständiges Sprachwerk, in dem als Beleg des Gesagten dann Hitler zitiert wird, wird McGee aber nicht herausbringen. Er will lediglich Auszüge durch Kommentare von Historikern ergänzen. Eine solche Publikation erfüllt aber nicht die Voraussetzungen des sogenannten wissenschaftlichen Großzitats nach § 51 Abs. 1 UrhG, bei dem zur Erläuterung des Inhalts auch ganze Werke in eine eigene wissenschaftliche Veröffentlichung aufgenommen werden können.
Neuer Ärger ist programmiert. Das Bayerische Finanzministerium, bei dem McGee auf Grund seiner früheren Erfahrungen gar nicht erst angefragt hat, hat schon angekündigt, auch gegen diese neue verlegerische Initiative des Briten mit juristischen Mitteln vorgehen zu wollen. Der sich anbahnende Rechtsstreit schafft womöglich genau die Publizität, die der Verleger von Anfang an einkalkuliert hat. Wenn das Verfahren sich lange genug hinzieht, wird sich die Sache am 31.12.2015 von selbst erledigen. Dann könnte man noch weiter streiten, ob da drei Jahre zuvor etwas Illegales passiert ist, aber die Neuausgaben von „Mein Kampf“ in jeder Art und Güte werden die bayerischen Finanzbeamten dann nicht länger unterbinden können.
Der Freistaat Bayern wäre gut beraten, schon jetzt von seiner jahrzehntelangen Verhinderungspolitik abzurücken und seinen Bildungsauftrag auch in Hinblick auf diese furchtbare politische Kampfschrift ernst zu nehmen. Noch ist es nicht zu spät, die Weichen für den pädagogischen Umgang damit zu stellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Chance wahrgenommen wird, ist leider gering.







