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ProSieben-Kauf: Kartellamt lehnt Fusion vorerst ab

Das Bundeskartellamt hat einen erneuten Antrag der Axel Springer AG auf Übernahme der ProSieben-Gruppe vorerst abgelehnt. Das Amt verlangt mindestens den Verkauf der Bild-Zeitung oder eines großen Fernsehsenders.

Berlin - Springer-Sprecherin Edda Fels bestätigte am Freitagnachmittag einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Samstag). Das Kartellamt habe die von dem Medienkonzern angebotenen Auflagen und Veräußerungsvorschläge nicht gelten lassen, sie reichten insgesamt nicht aus, den Kauf zu genehmigen.

In einem Brief an das Kartellamt hatte sich Springer bereit gezeigt, zahlreiche Zeitschriften zu verkaufen. Dazu gehören sämtliche Fernseh- und Familienmagazine. Außerdem hatte Springer lizenzrechtliche Auflagen für die Fernsehsender sowie einen Verkauf der gemeinsam mit Bertelsmann gehaltenen Beteiligungen angeboten. Das ist den Wettbewerbshütern nicht ausreichend. Sie fordern, dass sich Springer entweder von der «Bild» trennt oder auf einen großen Sender der Gruppe, Sat.1 oder ProSieben, verzichtet. Bis zum Mittag des 12. Januar hat das Medienhaus Zeit, auf den Zwischenbescheid aus Bonn zu reagieren. Wie diese Reaktion aussieht, konnte Fels noch nicht sagen. Am 20. Januar will das Kartellamt endgültig entscheiden.

Die FAZ zitierte in ihrem Bericht aus dem Zwischenbescheid: Da Springer es bereits zuvor abgelehnt habe, die «Bild»-Zeitung zu verkaufen oder auf einen der großen Sender der Gruppe zu verzichten, sehe man «nach derzeitigem Kenntnisstand keine Möglichkeit, eine Untersagung des Vorhabens abzuwenden». Man beabsichtige weiterhin, den geplanten Erwerb der Mehrheit an der Pro Sieben Sat.1 Media AG durch Springer zu untersagen.

Die lizenzrechtlichen Auflagen für die Fernsehsender verwerfe das Kartellamt in Gänze. Sie seien teils gar nicht zulässig, vor allem aber nicht geeignet, die kartellrechtlichen Bedenken gegen die Fusion auszuräumen, heißt es in dem Bericht. Die angebotene Veräußerung von rund dreißig Zeitschriftentiteln, Radios und Pressevertrieben halte das Kartellamt ebenfalls für unerheblich. Als beachtlich wertet das Amt laut der Zeitung das Angebot, aus sämtlichen, gemeinsam mit Bertelsmann gehaltenen Unternehmen auszusteigen. Erneut wähnt die Behörde eine «Verstärkung des Duopols» im Falle einer Fusion: auf dem Fernsehmarkt mit ProSiebenSat.1 auf der einen und den Bertelsmann/RTL-Sendern auf der andere Seite.

Am 10. Januar wird das Votum der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erwartet. Sie will entscheiden, ob mit der Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe das Medienhaus eine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Zur Bedingung für eine Zustimmung hatte die Kommission die Einrichtung eines TV-Beirats gemacht, der über Programmschema, Inhalte und Organisation «mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen» befinden kann. (tso/dpa)

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