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Prozess: Darf Eva Herman wieder sprechen?

Ein Erfolg der "Tagesschau"-Sprecherin im Rechtsstreit mit dem NDR ist sehr wahrscheinlich.

Nette Worte gab es für Eva Herman, als sie am Freitag mit ihrem ehemaligen Chef am Freitag im Saal des Hamburger Landesarbeitsgerichts zusammentraf: Es sei schön, sie nach so langer Zeit wiederzusehen, sagte „Tagesschau“-Chefredakteur Kai Gniffke zu ihr. Gniffke war zusammen mit den „Tagesschau“-Sprechern Jan Hofer und Jens Riewa als Zeugen im Rechtsstreit zwischen ihrer früheren Kollegin Eva Herman und dem NDR erschienen. Die Richter müssen entscheiden, ob zwischen Herman und dem NDR ein Arbeitsverhältnis bestanden hat und damit die Kündigung, die Herman nach ihren umstrittenen Äußerungen zur NS-Zeit im September 2007 vom NDR erhielt, unwirksam ist.

Die Richter haben zu klären, ob Herman wie eine freie Mitarbeiterin oder wie eine Festangestellte behandelt wurde. Sie prüfen, inwieweit sie weisungsgebunden und in die betriebliche Organisation eingebunden war. Dazu wurden am Freitag Chefsprecher Jan Hofer und Sprecher Jens Riewa als Zeugen vernommen. Aus ihren Aussagen schloss das Gericht, dass der Chefsprecher bei der Einsatzplanung vor allem die dienstliche Notwendigkeit berücksichtige. „Dies ist mit einem Freien-Mitarbeiter-Verhältnis nicht vereinbar“, führte der Vorsitzende Richter aus. Bei einem freien Mitarbeiter wäre es auch natürlich, dass die einzelnen Einsätze mit ihm abgesprochen würden.

Die Anwälte des NDR betonten hingegen, die Dienstpläne seien abgestimmt worden und die Sprecher hätten nur dann zur Verfügung stehen müssen, wenn sie eingeteilt gewesen seien. Die Anwälte kündigten an, kein weiteres Angebot zu einem Vergleich zu machen, sondern den Rechtsstreit auszufechten. Hermans Anwalt zeigte sich optimistisch und betonte, Ziel seiner Mandantin sei eine Wiederbeschäftigung bei der „Tagesschau“. Vor einer endgültigen Entscheidung soll am 1. April noch Jo Brauner als Zeuge vernommen werden. (sop/dpa)

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