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Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft für Emig gefordert

Der ehemalige Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, muss mit einer langen Haftstrafe rechnen. Ihm wird Untreue und Bestechlichkeit als Amtsträger vorgeworfen.

Seine einstmals lukrativen Geschäfte kommen Jürgen Emig jetzt teuer zu stehen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für den früheren Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR). Der Journalist habe sich der Untreue und der Bestechlichkeit als Amtsträger schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Michael Loer am Dienstag in seinem Plädoyer. Aufgrund der langen Verfahrensdauer könnten sechs Monate davon bereits als verbüßt gelten. Für den Mitangeklagten Harald Frahm sollen nach dem Willen der Anklagebehörde zwei Jahre Strafe auf Bewährung verhängt werden.

Emig und Frahm haben laut Staatsanwaltschaft über die gemeinsame Tarnfirma SMP Produktionskostenzuschüsse bei Sponsoren und Sportveranstaltern eingeworben, diese jedoch nur zum Teil an den HR weitergeleitet. Dadurch sollen sie zwischen 2000 und 2003 Gewinne von 300 000 Euro erzielt haben. Loer sagte, Emig habe seine Stellung beim HR ausgenutzt, um die Geschäfte der Vermarktungsagentur SMP zu fördern. Infolgedessen seien journalistisch fragwürdige Sendungen ins HR-Programm genommen worden. Emig habe „das Prinzip der Rundfunkfreiheit verraten und mit Füßen getreten, indem er Geld für redaktionelle Entscheidungen entgegennahm“, sagte Loer.

Das „System Emig“ konnte nur funktionieren, weil es das „System HR“ gab. Staatsanwalt Loer übte deshalb scharfe Kritik an dem mangelhaften Kontroll- und Beschwerdemanagement im HR, das den Angeklagten ihre Taten über Jahre hinweg „leicht gemacht“ habe. Dies und Emigs Schuldeingeständnis seien strafmildernd zu berücksichtigen.

Mit der Reue des 63-Jährigen ist das eine andere Sache. Vor dem Plädoyer hatte Jürgen Emig erneut darauf hingewiesen, dem Hessischen Rundfunk und der ARD über Sponsoring, Kostenzuschüsse und Sachleistungen insgesamt etwa 20 Millionen Euro an Zusatzeinnahmen verschafft zu haben. Morgen wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten, das Gericht soll am 2. Oktober das Urteil verkünden.Joachim Huber

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