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Medien: Prozess zu Ende

Moskauer „taz“-Korrespondent muss keinen Schadenersatz zahlen

Der Moskau-Korrespondent der „tageszeitung“ (taz), Klaus-Helge Donath, hat sich in einem Rechtsstreit um seine mögliche Ausweisung durchgesetzt. Ein Moskauer Bezirksgericht wies am Dienstag die Klage des 25-jährigen Jurastudenten Michail Anischtschenko zurück, der Donaths Ausweisung gefordert hatte, weil er sich durch einen Artikel des Korrespondenten beleidigt fühlte.

Donath hatte im Mai letzten Jahres einen Artikel über die Neuauflage des Personenkults in Russland veröffentlicht und als Beispiel dafür aus dem Putin verherrlichenden Gedicht Anischtschenkos „Ode an den Präsidenten“ zitiert. Dass der 24-jährige Jurastudent die Klage – nach Meinung von Experten ein juristisches Meisterstück – allein verfasst haben will, nahmen ihm die Medien nicht ab. Ebensowenig wie die Behauptung, er habe die Vertonung und die CD-Aufzeichnung der Ode aus eigener Tasche bezahlt. An dem Prozess, so lautete damals der Tenor, bestünde daher „höheren Orts“ Interesse. Gestern verzichtete Anischtschenko auf die geforderten 9400 Euro Schadenersatz. Begründung: Er wolle kein Geld von einem Menschen, dessen Zeitung am Tag der Beisetzung der Opfer des Geiseldramas ein Interview mit Ahmed Zakajew, dem Sonderbeauftragten des tschetschenischen Präsidenten, veröffentlicht habe. Der Sekretär des russischen Journalistenverbandes, Pawel Gutiontow, äußerte sich befriedigt über das Urteil: „Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, könnten ausländische Journalisten in Moskau nicht mehr arbeiten.“

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