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Medien: Prozesse im Fernsehen: Man sendet, was ankommt

Der Tag, auf den Karl-Ulrich Kuhlo, der Gründer und Aufsichtsratsvorsitzende von n-tv seit fünf Jahren wartet, ist gekommen: Am 7. November wird das Bundesverfassungsgericht (BVG) über die Forderung verhandeln, die Übertragung von Gerichtsverhandlungen durch das Fernsehen zuzulassen.

Der Tag, auf den Karl-Ulrich Kuhlo, der Gründer und Aufsichtsratsvorsitzende von n-tv seit fünf Jahren wartet, ist gekommen: Am 7. November wird das Bundesverfassungsgericht (BVG) über die Forderung verhandeln, die Übertragung von Gerichtsverhandlungen durch das Fernsehen zuzulassen. Der "Welt am Sonntag" hat er in einem Interview erläutert, warum er auf einen Erfolg in Karlsruhe hofft.

Kuhlo ist ein ausgezeichneter Vorkämpfer des Versuchs, den Einzug des Fernsehens in die Gerichtssäle durchzusetzen. Und so bringt er vor, "man könnte das Ansehen der Justiz durch die Darstellung ihrer Arbeit im Fernsehen steigern. Es wird klar: Mancher Bürger mutmaßt, hinter den verschlossenen Türen könnte gemauschelt werden. Die Transparenz durch Fernsehbilder könnte das Vertrauen in die Arbeit der Gerichte wesentlich vergrößern."

Der Köder, den er damit dem höchsten Gericht der Bundesrepublik anbietet, ist klug gewählt. Denn am 26. Januar 1981 hatte der Supreme Court in Washington, das höchste Gericht der Vereinigten Staaten, entschieden, dass ein Bundesstaat auch gegen den Widerspruch von Angeklagten berechtigt ist, Kriminalprozesse durch Radio und Fernsehen aufnehmen und senden zu lassen. Im Kampf zwischen den Verfassungsprinzipien der Pressefreiheit auf der einen und dem Recht auf einen fairen Prozess vor einer unbefangenen Jury auf der anderen Seite hatte die Pressefreiheit einen überwältigenden Sieg errungen.

Auslöser Watergate

Die Zulassung des Fernsehens zum Strafprozess kam über Nacht und in diesem Ausmaß überraschend. Was der Hintergrund dieser Entscheidung über ihren Wortlaut hinaus war, wird man irgendwann herausfinden. Doch eine Rolle hat ganz gewiss gespielt, dass Watergate bei stärkerer Einschränkung der Medien womöglich nicht aufgedeckt worden wäre. Die Justiz wollte nichts zu verbergen haben in einer Gesellschaft, die sich immer häufiger gegen ungesetzliche Machenschaften der Politik, gegen Korruption und die Macht organisierter Kriminalität zu wehren hat.

Der zeitweilige Rechtsberater Präsident Clintons, Lloyd Cutler, ein höchst erfolgreicher Rechtsanwalt, hat auf die Frage, ob nicht das Fernsehbild den Eindruck von Objektivität mache, in Wahrheit aber äußerst subjektiv sei, eine Antwort gegeben, die den Watergate-Hintergrund der Supreme CourtEntscheidung deutlich macht: "Das ist nun einmal die elektronische Gesellschaft. Aber Bilder können auch sehr wertvolle Dinge vollbringen. Denken Sie zurück an Senator McCarthy oder an Präsident Nixon, - wie das Fernsehen bei denen Dinge deutlich machte, die uns missfielen. Die Kamera legt Charakterschwächen offen, sie zeigt Launen und schlechtes Benehmen in einer Form, die Druckmedien so nicht vermitteln können. Heute kennen wir wegen des Fernsehens unsere Politiker viel besser - und mögen sie viel weniger. Die Menschen im Gerichtssaal sind sich vielleicht im ersten Moment der Kameras bewusst. Dann vergessen sie das Fernsehen genauso, wie Richard Nixon seine Mithöranlage vergaß."

Der Köder, den Kuhlo dem BVG mit der Mutmaßung des Bürgers, hinter verschlossenen Türen werde gemauschelt, anbietet, ist prächtig, wirklich zum Hineinbeißen gewählt. Das Unbehagen der Öffentlichkeit an der Politik, die sinkenden Zahlen der Wahlbeteiligungen machen es immer deutlicher. Und dieser Tage dürfte das Unbehagen angesichts des Ringens mit dem Schweigen über die Finanzierungen der Parteien einen vorläufigen, aber gewiss nicht den letzten Gipfel erreicht haben. Da kann eine Justiz, die sich total öffnet, die für alle Augen sichtbar macht, dass sie nichts zu verbergen hat, an Zustimmung und Vertrauen gewinnen, wie nie zuvor! Da kann sie zur Zuflucht des Bürgers werden, zu einem Rettungsboot inmitten treibender Brühe.

Das multimediale Zeitalter hat nicht mit einem Sturm auf die Bastille begonnen. Die Welt nach Gutenberg brach in aller Stille an, und in der Bundesrepublik war man sich lächelnd sicher, dass es "bei uns" niemals zu einem Siegeszug der Bilder, des Fernsehens, des Internets kommen werde. Die Entscheidung des Supreme Court galt als eine - typische - US-Kuriosität. Eine Auseinandersetzung mit dem Spruch des Gerichts gab es nicht. Der Deutsche Richterbund begnügte sich mit einem entschiedenen Widerspruch, was die Zulassung des Fernsehens in laufenden Verhandlungen angeht.

Die Fernsehberichterstattung durchbreche die Verfassungsgrundsätze nicht, ein generelles Verbot sei unzulässig, befand der Supreme Court. Sie berge lediglich die Gefahr, gegen die Verfassung zu verstoßen. Die Fernsehberichterstattung wurde mit der Berichterstattung des gedruckten Mediums gleichgesetzt. Der Angeklagte habe im Einzelfall nachzuweisen, dass die Unparteilichkeit der Jury oder einzelner Beteiligter durch die Medien (ob im gedruckten oder im elektronischen Bereich) beeinträchtigt worden sei. Das Fernsehen habe sich in der Bevölkerung als Medium durchgesetzt. Es bestünde daher ein erhöhtes Interesse an seiner Berichterstattung. Auf dieser Basis wird auch vor dem BVG argumentiert werden.

Nach der Supreme Court-Entscheidung sind heute in den meisten Bundesstaaten Amerikas Fernsehübertragungen zugelassen. Die Bedingungen sind unterschiedlich. Mal liegt es beim Richter, ob er das Fernsehen zulässt. Mal hat er nur die Jury zu fragen, ob auch sie von der Kamera erfasst werden darf. Es gibt bereits Gerichtssäle, an die ein Fernsehstudio angebaut ist. Lange sind die Folgen abgewiegelt worden: Kein Einfluss auf Richter und Geschworene, kein Qualitätsunterschied zwischen Urteilen mit oder ohne das Fernsehen, verwerflichen Journalismus gebe es auch gedruckt, immerhin könne sich das Publikum eine eigene Meinung über die Justiz machen.

Die Supreme Court-Entscheidung machte die Gründung des Courtroom Television Network (CTV) möglich, das seit dem 1. Juli 1991 täglich elf Stunden aus den Gerichtssälen sendet. Man schaffe Verständnis für das Recht, hieß es, man mache Wirklichkeit zugänglich. Dass das, was man macht, doch besser sei als die Soap Operas, war natürlich ein Scherz. Man ist dabei allerdings in eine Krise geraten. Das Interesse ließ nach. Der Versuch, durch die Sendung von Polizeimaterial, etwa die aufgezeichnete Vernehmung eines geständigen Mörders, die Rückgänge aufzufangen, scheiterte dieser Tage.

Die Live-Sendung aus der laufenden Verhandlung stellt nur scheinbar eine totale Öffentlichkeit her. Sie spiegelt vor, der Zuschauer könne sich nun endlich ein eigenes Bild von Schuld oder Unschuld machen. Doch was ihm vorgesetzt wird, ist eine subjektive Komposition aus laufenden Bildern, die - durch ein Objektiv aufgenommen - eine unmögliche Objektivität vorspiegeln. Auch der Beobachter, der schreibt, komponiert, indem er auswählt und Akzente setzt. Doch wenn er seine Subjektivität zu leugnen trachtet, ist er leicht überführbar, bleibt es dem Leser nicht verborgen.

Wer liest, kann und muss sich selbst ein Bild machen. Das Fernsehen macht dem Zuschauer Bilder - deren Subjektivität ihm verborgen bleibt. Man mischt, man wählt aus, mal den Zeugen, der belastend aussagt, mal den Angeklagten, wie er reagiert. Man sendet, "was ankommt".

Das BVG steht vor einer schweren Entscheidung. Vielleicht informiert es sich auch darüber, welche Auswirkungen der Prozess gegen O. J. Simpson auf die Justiz der Staaten hatte. Es geht darum, ob das Fernsehen im Saal verhindert oder auch nur erschwert, dass Angeklagte bis zum Urteil als unschuldig zu gelten haben - und dass ein unabhängiges und unparteiisches Gericht in einem fairen Verfahren über sie befindet.

Sollte das BVG sich für die Zulassung des Fernsehens entscheiden, wird der Rechtsstaat, wird das Menschen- und das Grundrecht aller, die vor Gerichte treten oder zu treten haben, neu definiert werden müssen.

Gerhard Mauz

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