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RECHTE UND PFLICHTEN: Neuer Streit um Vorspann beim „Tatort“

Millionen Fernsehzuschauer kennen den „Tatort“-Vorspann samt Fadenkreuz, Fingerabdruck und Augen-Nahaufnahme – doch wer hat den legendären Trailer 1969 eigentlich erfunden? Um diese Frage ist ein Streit entbrannt, der den Bayerischen Rundfunk (BR) im Dezember vor Gericht führen wird.

Millionen Fernsehzuschauer kennen den „Tatort“-Vorspann samt Fadenkreuz, Fingerabdruck und Augen-Nahaufnahme – doch wer hat den legendären Trailer 1969 eigentlich erfunden? Um diese Frage ist ein Streit entbrannt, der den Bayerischen Rundfunk (BR) im Dezember vor Gericht führen wird. Eine Grafikerin aus München klagt, sie sei die Urheberin des Vorspanns und will im Nachhinein finanziell beteiligt werden.

„Sollte sie tatsächlich nachweislich die Urheberin sein, dann verschließen wir uns einer gütlichen Einigung nicht“, sagte der BR-Jurist Stefan Frank. Allerdings sei fraglich, ob sie das überhaupt nachweisen könne. Die Aktenlage ist schwierig, weil die Geschichte 40 Jahre zurückliegt. Nach Angaben ihres Anwaltes hat die Grafikerin im Jahr der Entwicklung 1969 für eine Produktionsfirma in München gearbeitet, die heute nicht mehr existiert. Diese Firma durfte nach einem ARD-Wettbewerb den Trailer produzieren und wurde dafür auch bezahlt.

Die Klägerin sagt, sie habe den Vorspann so gut wie alleine entwickelt, die Dreharbeiten geleitet und auch die Trickaufnahmen wie den Fingerabdruck erfunden und umgesetzt. Deshalb sei sie die eigentliche Urheberin. Weil der Vorspann seit 40 Jahren Woche für Woche unzählige Male gelaufen ist, sei er so erfolgreich, dass sie nun mehr Geld dafür will. Laut „Süddeutscher Zeitung“ hatte sie damals 2500 Mark brutto bekommen.

Der „Tatort“-Vorspann hat schon öfter Streit ausgelöst. Während der Musikkomponist Klaus Doldinger über die Verwertungsgesellschaft Gema an jedem „Tatort“ verdient, hatte sich der Schauspieler Horst Lettenmayer, dessen Auge und dessen Beine sich in das Gedächtnis eingeprägt haben, gegen eine Klage entschieden und mit 400 Mark Gage zufriedengegeben. Britta Gürke (dpa)

Britta Gürke (dpa)

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