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Bohlen

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RTL: Urteil: Dieter Bohlen ist ein Künstler

Dieter Bohlens flotte bis verletzende Sprüche bei "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) sind Kunst. Für ihn und die anderen Juroren müsse der Sender RTL daher Künstlersozialabgabe zahlen, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Die Jury sei wesentlicher Teil des Unterhaltungskonzepts von DSDS, erklärte das BSG, „ohne sie würde die Sendung nicht funktionieren“ (Az: B 3 KS 4/08 R). Für die ersten beiden DSDS-Staffeln hatte RTL den Jurymitgliedern Honorare von vier Millionen Euro gezahlt. Laut Vertrag waren die Juroren zu „eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistungen“ verpflichtet. Entsprechend lieferte der Musikproduzent Bohlen als bekanntester Juror in der TV-Show krachende Sprüche an die Adresse der Kandidaten wie „Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein befreiter Furz“ oder „Du hast so viel Stimme wie ein Spatz Fleisch auf der Kniescheibe“.

Die Künstlersozialkasse, eine gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung für freie Künstler und Publizisten, forderte daher Beiträge in Höhe von 173 500 Euro für die Honorare. RTL weigerte sich zu zahlen. Die Jurymitglieder träten nicht als Künstler, sondern als Experten auf. Ihre Hauptarbeit sei die Bewertung der zigtausend Kandidaten. „Künstler sind die Sänger und Moderatoren. Die Juroren haben nur eine untergeordnete Funktion“, trug RTL-Anwalt Martin Reufels vor.

Die Sozialrichter sahen das anders. Die Jury agiere nicht als „Fachjury mit Expertenstatus“, sondern sei wesentlicher Teil des Unterhaltungskonzepts von DSDS. Dass Bohlens Sprüche teilweise „die Grenzen des guten Geschmacks übersteigen“, spiele keine Rolle, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Hambüchen. Auf die Qualität und „Gestaltungshöhe“ der unterhaltenden Kunst komme es bei der Künstlersozialabgabe nicht an. jbh

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