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Rundfunkstaatsvertrag: Online-Schranken

Heute beraten die Ministerpräsidenten in Berlin über den Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, in dem gesetzliche Regelungen zum Umfang der Online-Angebote der Rundfunkanstalten – wie zum Beispiel die Mediatheken – festgelegt werden sollen.

Schon seit Monaten streiten private Medienwirtschaft, Vertreter der Öffentlich-Rechtlichen und Politiker über die Frage, was ARD/ZDF im Internet machen dürfen und was nicht. Nun hat sich der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) zu Wort gemeldet. Er wolle die Internet-Angebote von ARD-Sendern und ZDF begrenzen, um private Verlage zu schützen. „Wir brauchen Schranken“, sagte er der „FAZ“. Oettinger ist Koordinator für die Medienpolitik der unionsgeführten Bundesländer. Es sei der Auftrag der Länder, sicherzustellen, dass die Zeitungen nicht durch die öffentlich-rechtliche Konkurrenz „ausgehöhlt“ würden. „Wenn in einer Tagesschau-Sendung über zehn Themen berichtet wird, dürfen nur diese online abgebildet werden.“ Zudem müssten die Ausgaben von ARD und ZDF für Online-Medien anders als im Entwurf vorgesehen gesetzlich begrenzt werden. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind bisher eine Selbstverpflichtung eingegangen, die Ausgaben auf 0,75 Prozent des Gesamtetats zu beschränken. Diese Deckelung müsse etwas großzügiger sein.

Mit dem Treffen der Länderchefs heute und der in Aussicht gestellten Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags soll auch für die Mediatheken ein rechtlicher Rahmen gesetzt werden. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen schon gesendete Radio- und TV-Programme höchstens sieben Tage nach Ausstrahlung online zur Verfügung stehen, Sportübertragungen und angekaufte Spielfilme gar nicht. Die EU-Kommission hatte die Bundesrepublik aufgefordert, den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu präzisieren. Bis 2009 muss ein von allen Länderparlamenten gebilligter Staatsvertrag vorgelegt werden, mit dem die Bedenken gegen die deutsche Rundfunkgebühr ausgeräumt werden. meh

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