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Medien: Rundfunkstaatsvertrag: Sachsen nickt 31,58 Mark ab

Sachsen hat den fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert. Der Landtag billigte ihn am Dienstag unter Einbeziehung einer Präambel, die vorsieht, dass eine umgehende Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages "unverzüglich" herbeizuführen sei.

Sachsen hat den fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert. Der Landtag billigte ihn am Dienstag unter Einbeziehung einer Präambel, die vorsieht, dass eine umgehende Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages "unverzüglich" herbeizuführen sei. Ziel ist die Bildung einer Kommission aus Vertretern der Länderparlamente, der die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio zweijährig einen Bericht über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Anstalten sowie über beabsichtigte Strukturentscheidungen vorlegen müssen.

Die Ratifizierung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages war in Sachsen insbesondere wegen der damit verbundenen monatlichen Gebührenerhöhung - um 3,33 Mark auf 31,58 Mark ab 1. Januar 2001 - lange Zeit unsicher gewesen. Den Anstalten wurde mangelnde Sparsamkeit vorgeworfen. Zudem war die Debatte durch das undurchsichtige Finanzgebaren des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), vor allem wegen eines missglückten Anlagegeschäfts, belastet worden. Eine Mehrheit für den Vertrag begann sich erst Anfang November nach einem Anhörungsverfahren abzuzeichenen, wo deutlich geworden war, dass eine Ablehnung der Gebührenerhöhung aus Gründen sozialer Unverträglichkeit bei juristischer Überprüfung kaum Bestand haben würde. Außerdem hatten auch die Vertreter des Privatrundfunks für die Gebührenerhöhung plädiert. Daraufhin wurde in der CDU-Mehrheitsfraktion als Kompromiss jene Präambel erarbeitet, in der ein Bezug auf die Gebührenerhöhung vermieden wird.

In der Debatte vor dem Landtag nannte Sachsens Minsterpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) das Verfahren zur Gebührenerhöhung unbefriedigend. Die Rundfunkgebühren seien steuerähnliche Abgaben, über Steuern aber hätten die Parlamente zu entscheiden. Die Einrichtung jener in der Präambel geforderten Kommission werde rasch zu einer höheren Transparenz beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen. Laut Biedenkopf wird durch die in dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehene Reduktion des Finanzausgleichs innerhalb der ARD eine weitere Strukturbereinigung eingeleitet, die kleinere Anstalten zwinge, sich mit anderen Anstalten zu verbinden.

MDR-Intendant Udo Reiter hat die Entscheidung des Landtags in Dresden "mit Freude und Erleicherung" aufgenommen. "Ich danke den Abgeordneten dafür, dass sie ihren Heimatsender und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in einer entscheidenden Stunde nicht im Stich gelassen haben", wurde Reiter in einer MDR-Mitteilung zitiert. Damit sei die Zukunft des dualen Systems aus öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern gesichert.

rah, jbh

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