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Schleichwerbung: Drei Magazine vom Presserat gerügt

Verlosungen von Produkten, die anschließend in den Himmel gehoben werden oder die Nennung von Präparaten in medizinischen Beiträgen, dem Presserat gefiel einiges nicht, was er in verschiedenen Magazinen lesen musste.

Der Deutsche Presserat hat drei Fälle von Schleichwerbung in deutschen Magazinen gerügt. So hatte die Zeitschrift „Für Sie“ im Jahr 2006 tausend Packungen eines Raumsprays verlost und ließ das Produkt von den Gewinnerinnen im vergangenen Jahr vollmundig loben. Die Art der Darstellung und die Hervorhebung des einzelnen Produkts aus einer Palette ähnlicher Erzeugnisse sahen die Beschwerdeausschüsse des Rates als Schleichwerbung an.

Gerügt wurde auch die Programmzeitschrift „Gong“, weil sie in acht Beiträgen über medizinische Themen jeweils einzelne Präparate nannte. Laut Beschwerdeausschuss wiesen diese Präparate aber keine Alleinstellungsmerkmale auf, die ihre Hervorhebung rechtfertigen würden. Auch beim Magazin „In“ stellte der Presserat Schleichwerbung fest; in einem Artikel hatte eine Soap-Darstellerin zweimal namentlich die Vorzüge des Handytarifs genannt. Eine nicht öffentliche Rüge erhielt die „Marburger Neue Zeitung“, die laut Presserat gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen hatte. Neben den vier Rügen wurden 13 Missbilligungen und 19 Hinweise vom Presserat ausgesprochen, insgesamt waren bei ihm 88 Beschwerden eingegangen. Tsp

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