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Schuldzuweisungen: Missklänge

Google und Gema gehen im Dauerstreit um gesperrte Youtube-Lieder auf Konfrontationskurs.

„LadyGagaVevo“ gehört zu den besonders aktiven Youtube-Nutzern. Für 1730 Treffer ist der umtriebige Internetnutzer zuständig. Darunter befindet sich auch das neue Album von Lady Gaga mit dem Namen „Born This Way“. Doch wer zum Beispiel den Titel „Marry The Night“ anklickt, wird enttäuscht. Statt Videoclip erscheint eine Warnung mit weißem Text auf grauem Grund, die kurz zusammengefasst „Zugriff verweigert“ lautet.

Hinter der Meldung steht der Streit zwischen der deutschen Rechteverwertungsgesellschaft Gema und der Youtube-Mutter Google über die Vergütung für das Abrufen von Musikvideos. Und der spitzt sich gerade zu. Eine außergerichtliche Einigung, wie sie von beiden Seiten lange angestrebt wurde, ist in weite Ferne gerückt. Die Stimmung ist vergiftet.

Die Gema vertritt die Urheberrechte von mehr als 60 000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern. Youtube soll Geld dafür zahlen, wenn seine Nutzer die urheberrechtlich geschützte Musik der Künstler abspielen.

Nach einer Klage der Gema sieht Google keine Grundlage für weitere Verhandlungen. Es geht darum, dass zwölf Musiktitel für die deutschen Youtube-Nutzer gesperrt werden sollen. Google-Sprecher Kay Oberbeck sagt dem Tagesspiegel: „Die Klage entzieht den Gesprächen die Basis.“ Bisher habe der Konzern versucht, mit der Gema einen Vertrag zu schließen. Eine Lösung könne es nur am Verhandlungstisch und ohne juristische Verfahren geben. „Wir wollen, dass die Künstler und Youtube Geld verdienen“, sagt Oberbeck. Die Klageschrift sei am Firmensitz von Youtube in Kalifornien Ende April angekommen.

Die Gema hat kein Verständnis für die Reaktion von Google. Die Rechteverwerter sehen Googles Verhalten als „Provokation“. Die Absage an weitere Verhandlungen entbehre aller Voraussetzungen. Nach Informationen des Tagesspiegels verlangt die Gema von Google pro Abruf eines Musikvideos einen einstelligen Centbetrag. „Es war nie von einem zweistelligen Centbetrag die Rede“, erklärt ein Gema-Sprecher.

Die Verhandlungen über die Höhe der Gebühren und darüber, nach welchem Verfahren abgerechnet wird, laufen noch. Über den Stand der Verhandlungen haben Gema und Google Stillschweigen vereinbart. Die Gema hatte die Klage bereits im Dezember 2010 eingereicht. Insofern habe sich außer der Zustellung der Klageschrift in der Sache nichts geändert, wundern sich die Gema-Angestellten.

Besonders verärgert ist die Gema, weil Youtube die Einrichtung nun öffentlich an den Pranger stellt. Wer auf der Video-Plattform eines der gesperrten Videos ansehen möchte, erhält folgende Erklärung: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.“ Damit gibt Youtube die Schuld für die Sperrung an die Gema weiter. Wie viele Videos gesperrt sind, weiß Youtube nicht. Es erklärt den Text damit, dass die Nutzer immer wieder nach den Gründen der Sperrungen gefragt hätten. Es sei nicht die Absicht, die Gema anzuprangern.

Der Streit dauert bereits seit Jahren an. Youtube hatte die Musik- und TV-Branche von Anfang an auf die Barrikaden gebracht. Die Musik- und Medienkonzerne ließen die Inhalte reihenweise entfernen und verklagten Youtube. Mittlerweile bietet das Unternehmen ein Programm an, über das Rechteinhaber Inhalte sperren lassen können oder an den Werbeerlösen beteiligt werden. Andreas Maisch

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