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Medien: Sensibilisiert

Presserat warnt vor Schleichwerbung in Zeitungen

Das neue Motorrad wurde groß in Szene gesetzt, der Text war versehen mit Superlativen, nur leider verbarg sich hinter dem Kürzel mit den drei Großbuchstaben kein Redakteur – sondern der Name eines Konzerns. Nach der Affäre um Schleichwerbung im öffentlichrechtlichen Fernsehen hat der Presserat auch vor unerlaubten Verkaufsanreizen in Zeitungen gewarnt wie im Falle des Motorrads. Von 235 zugelassenen Leserbeschwerden im vergangenen Jahr richteten sich zwar nur 16 gegen Fälle von Schleichwerbung, die Dunkelziffer werde jedoch höher sein, sagte die Sprecherin des Presserats, Ilka Desgranges, am Dienstag in Berlin. „Schleichwerbung untergräbt die Glaubwürdigkeit.“ Der Presserat prüft Beschwerden von Lesern, die Verstöße gegen den Pressekodex entdeckt haben wollen. Die Zahl der Eingaben war ähnlich hoch wie im Vorjahr; am häufigsten sahen Leser Verletzungen der Sorgfaltspflicht und von Persönlichkeitsrechten.

Kritisch äußerte sich der Presserat über die geplante Änderung einer EU-Fernsehrichtlinie, die eine Lockerung des so genannten Product Placement vorsieht. Dies könne dazu führen, dass der Druck auf die Printmedien, sich ebenfalls zu öffnen, noch größer wird.

Der Presserat sprach insgesamt 27 öffentliche Rügen aus und sieben nicht öffentliche. Eine öffentliche Rüge ist die schärfste Form der Kritik und sollte von den Verlagen abgedruckt werden. So erhielt eine Boulevardzeitung eine Rüge, weil sie getitelt hatte: „Berliner Forscher: Krebs besiegt.“ Nach Ansicht des Presserates sei die Darstellung „unangemessen sensationell“, da sie unbegründete Hoffnungen auf Heilung weckt.

Kritisiert wurde auch die Auswahl von Fotos, auf denen Gewalt zu sehen ist. Eine Boulevardzeitung etwa hatte die Ermordung eines US-Amerikaners im Irak gezeigt; auf dem letzten Foto ist ein vermummter Mann zu sehen, der den Kopf des Toten in die Kamera hält.

Bei der Jahreskonferenz wurden Bedenken gegen die geplante Einführung eines so genannten Stalking-Verbots in das Strafgesetzbuch geäußert. Journalisten würden künftig Gefahr laufen, auf Fahndungslisten zu geraten, wenn sie hartnäckig bei Prominenten recherchieren. AG

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