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Staatsvertrag: Call-TV soll eingeschränkt werden

ProSiebenSat 1 warnt bereits vor Umsatzeinbrüchen: Der Gesetzgeber will umstrittene Anrufshows einschränken.

Den umstrittenen Anrufshows im Fernsehen drohen dem Magazin „Focus“ zufolge massive Einschränkungen. Derzeit gebe es mehrere Initiativen von Justiz und Gesetzgeber, das Geschäft mit den kostenpflichtigen Anrufen einzudämmen, berichtet das Nachrichtenmagazin in seiner neuen Ausgabe. So warne der Medienkonzern ProSiebenSat 1, zu dem etwa der Anruf-Show-Sender Neun Live gehört, in seinem neuen Geschäftsbericht vor „Umsatzeinbußen“, falls in dem noch zu verabschiedenden Glücksspielstaatsvertrag „bei allen Call-in-Angeboten kostenfreie Mitspielangebote geschaffen werden müssten“.

Parallel entscheidet laut „Focus“ der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, ob Call-TV überhaupt Rundfunk oder eher Werbung oder Teleshopping ist. Wie das Magazin unter Berufung auf den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts berichtet, dürfte das Urteil Anruf-TV als Teleshopping einstufen. Teleshopping ist bei normalen Fernsehsendern auf maximal drei Stunden täglich begrenzt.

Darüber hinaus würden nun auch Deutschlands Medienwächter und die Bundesländer aktiv, berichtet das Magazin weiter. Im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der 2008 in Kraft tritt, sollen die Gewinnspielregeln so verankert sein, dass bei Verstößen auch Bußgelder drohen. Die Unternehmensberatung Goldmedia schätzt das TV-Geschäft mit allen der sogenannten Telefonmehrwertdienste bei Sendern wie DSF, Neun Live, MTV oder Super RTL auf 350 Millionen Euro jährlich. Ein Einbruch bei diesen Geschäften dürfte für manchen Sender existenzgefährdend sein.

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