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Medien: Streit um eine Tablette

Karlsruhe erlaubt Ausstrahlung von Contergan-Film

Es geht um einen Film, der den größten Arzneimittel-Skandal der Bundesrepublik als dramatische Familiengeschichte erzählt: Ein Vater kämpft um Gerechtigkeit für seine Tochter, die mit missgebildeten Armen zur Welt kam – nachdem die Mutter in der Schwangerschaft das Schmerzmittel Contergan geschluckt hatte. Ein Jahr währte der Rechtsstreit, ob der Zweiteiler „Eine einzige Tablette“, produziert vom WDR und der Firma Zeitsprung, ausgestrahlt werden darf. Nun steht fest, dass er am 7. und 8. November in der ARD zu sehen sein wird, nahe dem fünfzigsten Jahrestag der Contergan-Einführung.

Gestern wies das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge der Contergan-Herstellerfirma Grünenthal und des ehemaligen Opferanwalts Karl-Hermann Schulte-Hillen ab. Die Kläger hatten eine Verhinderung der Ausstrahlung verlangt und sich dabei auf ihre Persönlichkeitsrechte berufen: Im Film werde der Herstellername genannt, und der Protagonist erinnere trotz Verfremdungen an Schulte-Hillen, selbst Vater eines geschädigten Kindes.

Ursprünglich sollte der Film schon im Herbst 2006 gezeigt werden. Damals untersagte das Landgericht Hamburg die Ausstrahlung. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung wieder auf, die Kläger wandten sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht. Dieses bestätigte die Entscheidung der letzten Instanz. Alles andere sei, so das höchste Gericht, als „schwerwiegender Eingriff in die Freiheit der Rundfunkanstalt zur Gestaltung und Verbreitung ihres Programms“ zu werten. Auch könnten durch diesen Film bedeutsame Anstöße für die öffentliche Meinungsbildung vermittelt werden. Die drohenden Nachteile für den Beschwerdeführer seien dagegen als weniger schwerwiegend zu beurteilen.

Bemerkenswert ist der Begriff des „verständigen Zuschauers“, den das Bundesverfassungsgericht benutzt. Diesem sei, so die Richter, zuzutrauen, dass er zwischen einer Dokumentation und einem fiktionalen Film unterscheiden könne. Als Folge des Rechtsstreits waren zwei Szenen verändert worden. Außerdem war im Vor- und Abspann der Hinweis eingefügt worden, dass es sich um eine rein fiktionale Darstellung des Contergan-Skandals handele.

Grünenthal-Geschäftsführer Sebastian Wirtz kann die Karlsruher Entscheidung „nicht nachvollziehen“. Von Anstößen zur Meinungsbildung könne bei diesem Film nicht die Rede sein: Der Zuschauer werde „zugunsten der Einschaltquote durch Hinzuerfundenes und Verdrehungen verwirrt und erhält ein völlig falsches Bild der damaligen Ereignisse“.

Ganz beendet ist der Rechtsstreit noch nicht: Zunächst hat das Verfassungsgericht nur über die Eilanträge befunden, die Prüfung der Verfassungsklage wegen einer möglichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte steht noch aus. Allerdings ist zu erwarten, dass die Richter ihre Antwort darauf gestern schon vorwegnahmen. Regisseur Adolf Winkelmann befürchtet zumindest nicht, dass sein Film nachträglich noch in den Giftschrank wandert. Thomas Gehringer

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