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Streit um Online-Auftritte: Starke Konkurrenz

Wie presseähnlich sind die Online-Auftritte der ARD-Anstalten? Der RBB erhält eine Abmahnung von Regionalverlagen.

Deutsche Zeitungsverleger gehen verstärkt gegen angeblich „presseähnliche“ Online-Auftritte von ARD-Anstalten vor: Nach Radio Bremen (RB) hat jetzt auch der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eine entsprechende Abmahnung von regionalen Verlagen erhalten. Bis zum 30. März soll der RBB eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, der zufolge er keine „presseähnlichen“ Inhalte mehr auf seinem Nachrichtenportal rbb24 verbreitet.

Falls der Sender nicht darauf eingehe, „werden wir gerichtliche Schritte einleiten“, sagte die Geschäftsführerin des Verbands der Zeitungsverlage in Berlin und Ostdeutschland (VZBO), Ricarda Veigel. Laut Veigel geht nicht der Verband selbst gegen den RBB vor, sondern eine Gruppe von fünf verbandsangehörigen Tageszeitungen, darunter das Berliner Boulevardblatt „B.Z.“, die „Lausitzer Rundschau“ und die „Märkische Allgemeine“.

Nach Ansicht der Verlage verstößt der RBB-Online-Auftritt gegen den Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer, dem zufolge öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten kein „presseähnliches“ Internetangebot ohne Bezug zu eigenen Sendungen präsentieren dürfen. Dadurch sollen private Verlage vor zu starker Konkurrenz durch gebührenfinanzierte Sender geschützt werden.

RBB-Sprecher Justus Demmer sagte dazu: „Wir werden das mit großer Gewissenhaftigkeit prüfen und dann über unsere weiteren Schritte entscheiden.“ Kürzlich hatten vier Tageszeitungen aus dem Raum Bremen eine ähnliche Unterlassungserklärung von Radio Bremen gefordert. Die Frist zur Unterzeichnung lief in der Nacht zum Mittwoch ab. Die Anstaltsleitung hat sich aber noch nicht entschieden, ob sie der Aufforderung nachkommt, sondern hat nach Angaben eines Sprechers die Verlage um eine einwöchige Fristverlängerung gebeten.

Den Abmahnungen in Bremen und Berlin vorangegangen waren Versuche des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), sich mit der ARD auf eine Beschränkung der Online-Inhalte zu einigen. Eine bereits weitgehend ausgehandelte Selbstverpflichtungserklärung fand letztlich nicht die Zustimmung der Intendanten.

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