"Tagesschau"-App : ARD will in Berufung gehen

25.10.2012 18:00 Uhr
Verliert im Rechtsstreit: Die Tagesschau-App. Foto: dpa
Verliert im Rechtsstreit: Die Tagesschau-App. - Foto: dpa

Die ARD will das Urteil des Landgerichts Köln zur „Tagesschau“-App nicht hinnehmen. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte am Donnerstag, der federführende NDR habe Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Das Landgericht Köln hatte am 27. September die „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 für unzulässig erklärt. Acht Tageszeitungsverlage hatten der ARD und insbesondere dem für die App verantwortlichen NDR vorgeworfen, mit der Anwendung in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtig angebotenen Apps der Verlage zu treten. Das Landgericht Köln hatte die App vom 15. Juni 2011 als „presseähnlich“ bewertet, weil sie geeignet sei, „als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen oder Zeitschriften zu dienen“. Gleichzeitig stellten die Richter in ihrem Urteil klar, dass ein generelles Verbot der App ausscheide. Noch am Mittwoch hatte die ARD-Vorsitzende Monika Piel in München gesagt, es sei bisher nicht klar, ob die ARD gegen das Urteil des Landgerichts Köln Berufung einlegen werde.

[AUTOR_KURZ]epd

Umfrage

Der Springer-Verlag will vor der Bundestagswahl erneut an alle Haushalte in Deutschland ein Gratisexemplar der BILD verteilen. Wie reagieren Sie?

Service

Empfehlungen bei Facebook

Weitere Themen

Unser/e Leser/in blinder meint zum Artikel: Besuch im Reichstag bleibt umständlich:
Da von den aktuell 620 Abgeordneten bei den Sitzungen sowieso nur 20% anwesend sind, bleiben fast fünfhundert Sitze unbelegt. Hier könnte man doch die wartenden Besucher nach der obligatorischen Einlasskontrolle "zwischenparken".
Diskutieren Sie mit!