zum Hauptinhalt
Verliert im Rechtsstreit: Die Tagesschau-App.

© dpa

"Tagesschau"-App: ARD will in Berufung gehen

Die ARD will das Urteil des Landgerichts Köln zur „Tagesschau“-App nicht hinnehmen. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte am Donnerstag, der federführende NDR habe Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Das Landgericht Köln hatte am 27. September die „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 für unzulässig erklärt. Acht Tageszeitungsverlage hatten der ARD und insbesondere dem für die App verantwortlichen NDR vorgeworfen, mit der Anwendung in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtig angebotenen Apps der Verlage zu treten. Das Landgericht Köln hatte die App vom 15. Juni 2011 als „presseähnlich“ bewertet, weil sie geeignet sei, „als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen oder Zeitschriften zu dienen“. Gleichzeitig stellten die Richter in ihrem Urteil klar, dass ein generelles Verbot der App ausscheide. Noch am Mittwoch hatte die ARD-Vorsitzende Monika Piel in München gesagt, es sei bisher nicht klar, ob die ARD gegen das Urteil des Landgerichts Köln Berufung einlegen werde. [AUTOR_KURZ]epd

Zur Startseite