Tausch-Mamas : Gericht stoppt „Frauentausch“

18.08.2012 00:00 Uhrvon

Eine Teilnehmerin in der Serie wurde gezielt lächerlich gemacht, ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Trotz Gerichtsurteil will RTL 2 am Sendekonzept festhalten.

Das wollte die Frau nicht auf sich sitzen lassen. Sie hatte bei der RTL-2-Serie „Frauentausch“ mitgemacht, bei der zwei Mütter ein paar Tage in der jeweils anderen Familie leben. Meistens kommen die „Tauschmamas“ aus unterschiedlichen Milieus, das verspricht Krach – und Quote. Doch was die Frau im Fernsehen zu sehen bekam, schockierte sie so sehr, dass sie wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte klagte. Und jetzt vorm Landgericht Berlin recht bekam.

Sie sei in der Sendung „gezielt lächerlich gemacht“ worden, gaben die Richter der Klägerin recht und untersagten der Produktionsfirma Constantin Entertainment bei Androhung eines Ordnungsgeldes, die bereits 2008 ausgestrahlte Folge selbst oder durch Dritte erneut zu verbreiten (AZ: Urteil vom 26. Juli 2012, 27 O 14/12).

Zwar habe die Frau ihre Einwilligung zur Mitwirkung an der Serie gegeben, dabei sei jedoch von einer „TV-Dokumentationsserie“ die Rede gewesen, die vorrangig einen Dokumentationscharakter haben solle. Tatsächlich seien die Aufnahmen dann nachbearbeitet worden. Die Klägerin sei „als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter der praktisch veranlagten, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegenübergestellt worden. Mit derartigen nachträglichen Bearbeitungen zum ausschließlichen Zweck der Verspottung habe sie nicht rechnen müssen“, steht es in der Urteilsbegründung.

„Wir bedauern, dass sich die betreffende Familie in der Sendung ,Frauentausch’ nicht richtig wiedergegeben fühlt. Dies ist bei einem dokumentarischen Format dieser Art nicht immer auszuschließen“, teilt RTL 2 am Freitag mit. „Eine konzeptionelle Änderung“ sei trotz des Urteils „nicht geplant“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann Constantin Entertainment Berufung einlegen. Sonja Pohlmann

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