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Gravenreuth

© Tsp

"taz"-Rechtsstreit: Abmahnanwalt droht der Knast

Er gilt als einer der berühmt-berüchtigten Internet-"Abmahnanwälte": Günter Freiherr von Gravenreuth. Dafür, dass er die Internet-Domain der "taz" versteigern lassen wollte, wurde er jetzt verurteilt.

Er ließ die Internetdomain der Zeitung „taz“ pfänden und wollte die Netzadresse sogar versteigern lassen. Doch weil er bei seinem Übernahmeversuch zu betrügerischen Tricks gegriffen haben soll, muss der für Abmahnungen berühmt-berüchtigte Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth nun um seine Anwaltszulassung fürchten und womöglich für 14 Monate in Haft.

Das Landgericht Berlin bestätigte am Mittwoch ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das ihn wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hatte. Da Gravenreuth außerdem schon wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, bildete das Gericht die Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Auch eine ältere Vorstrafe wegen 60-facher Urkundenfälschung trug dazu bei, dass die Haft nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt wurde (Az.: 571-165/07). Gravenreuth kündigte Revision an.

Durch seine Abmahnungen hat sich der 60-Jährige in der Computer- und Internetszene unbeliebt gemacht wie kaum ein anderer. Als 2007 das erstinstanzliche Urteil bekannt wurde, gab es allein im Internetforum des Hannoveraner Computerverlags Heise rund 14 000 zumeist schadenfrohe Kommentare.

Mit einer Abmahnung hatte auch der Kampf um die Internetseite www.taz.de begonnen. Im Mai 2006 erhielt Gravenreuth nach eigener Darstellung unaufgefordert eine E-Mail des Verlags. Zuvor hatte ihn jemand in die Versandliste für dessen elektronischen Rundbrief (Newsletter) eingetragen. Mit der folgenden automatischen E-Mail wollte sich die „taz“ bestätigen lassen, dass der Newsletterempfang wirklich gewünscht ist. Doch statt die Mail einfach zu ignorieren, zeigte sich Gravenreuth belästigt, forderte eine Unterlassungserklärung und stellte Kosten von rund 650 Euro in Rechnung.

Als der Verlag nicht reagierte, erwirkte der Anwalt eine einstweilige Verfügung, die später wieder aufgehoben wurde. Zunächst aber sah sich die „taz“ gezwungen, die vom Gericht auf rund 660 Euro taxierten Kosten zu zahlen.

Dann entwickelte sich die Sache offenbar zur Straftat: Gravenreuth verrechnete die Zahlung mit seiner eigenen ersten Forderung, die zu diesem Zeitpunkt schon erloschen gewesen sein soll, und tat so, als seien die Kosten der Verfügung unbeglichen. Er bestritt dann auch den Erhalt eines Faxes, in dem die „taz“ den Zahlungsgrund klarstellte. Doch genau dieses Fax wurde später bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei gefunden. „Die Akte lag auf seinem Schreibtisch“, berichtete ein Polizeibeamter jetzt als Zeuge.

Niemand weiß, was aus der Internetpräsenz der „taz“ geworden wäre, wenn Gravenreuth mit seinen weiteren Schritten Erfolg gehabt hätte. Im September 2006 erwirkte er jedenfalls einen „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“, im Oktober folgte ein Antrag beim Amtsgericht auf eine Versteigerung – „hilfsweise bei Ebay“.

Doch die „taz“ schaltete den Medienanwalt Johannes Eisenberg ein. Und dieser erhob nicht nur eine Gegenklage, sondern stellte auch Strafanzeige. „Er hat einfach nicht aufgehört“, staunt Eisenberg über den Münchner Kollegen und mutmaßt, dass dieser sich selbst in die Liste für den „taz“-Newsletter eingetragen haben könnte. Denn auch Newsletter anderer Absender seien „stets in wundersamer Weise“ bei Gravenreuth gelandet. Im Fall der „taz“ habe dieser wohl nicht nur mehr kassieren, sondern auch dem Verlag schaden wollen. Eine ehemalige Kanzleimitarbeiterin sagte aus, während ihrer Tätigkeit seien „zwei bis drei Werbemails pro Woche“ eingegangen, auf die Gravenreuth stets sofort mit Abmahnungen reagiert habe.

Den Ärger und Hass einiger Computernutzer hatte sich der Anwalt schon Anfang der 90er Jahre zugezogen, als er für die Computerspiele-Industrie gegen Raubkopierer vorging und dabei „Testbesteller“ einsetzte. So erhielten Teenager, die über Kleinanzeigen in Computerzeitschriften illegal Spiele tauschen wollten, Briefe vermeintlicher Schülerinnen. Antworteten die Adressaten mit Tauschofferten, folgte prompt eine teure Abmahnung. Später fiel Gravenreuth dadurch auf, dass er gängige Begriffe aus der Computerwelt wie „Explorer“ und „Webspace“ für Mandanten beanspruchte.

Unter seinen Kritikern gilt der Jurist seitdem als Prototyp eines „Abmahnanwaltes“. Von seinen Tätigkeiten handeln ein Eintrag im Online-Lexikon Wikipedia sowie ein Internetblog, mit dessen Betreiber der Anwalt einen juristischen Kleinkrieg führt. Die „taz“ hat übrigens auch zivilrechtlich gegen Gravenreuth gewonnen: Die Bestätigungsmails für den Newsletterversand wurden bereits vor Monaten für zulässig erklärt.

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