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Terror

© dpa

Terror: Sehen und gesehen werden

Pixel oder nicht? Der deutsche Pressekodex gerät ins Spannungsfeld zwischen Recht am eigenen Bild und öffentlichem Interesse. Die Terrorverdächtigen und ihr Bild in den Medien.

Auch die Deutsche Presse-Agentur (dpa) war sich nicht sicher. Als am Mittwoch um 10 Uhr 30 die ersten Bilder der drei Terrorverdächtigen in den Redaktionen ankamen, waren die Augenpartien der Männer verfremdet. Gut drei Stunden später, um 13 Uhr 50, war die Pixelblende verschwunden. Darunter ein Hinweis der dpa: „Wir haben uns dazu entschlossen, weil nach unserer Rechtsauffassung aufgrund der Schwere der Tatvorwürfe ein übergeordnetes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht.“

Ein ähnlich unentschiedenes Szenario bot sich dem Zeitungsleser gestern am Kiosk. Während der Tagesspiegel das verpixelte Foto eines Tatverdächtigen zeigte, war auf der Seite eins der „Berliner Zeitung“ das gleiche Bild, nur unverfremdet zu sehen. Die „Süddeutsche Zeitung“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ druckten die verfremdeten dpa-Bilder, die „Bild“-Zeitung zeigte alle drei mutmaßlichen Täter ungepixelt. Im Fernsehen waren sowohl in der ARD-„Tagesschau“ als auch in der „heute“-Sendung im ZDF die Gesichter der Verdächtigen unkenntlich gemacht, im Zweiten auch die der Polizeibeamten, die sie abführten.

Die Meinungen, was richtig, was falsch war, gehen auseinander. Arno Weyand von der Beschwerdestelle des Deutschen Presserats sagt, er hätte es für sinnvoller gehalten, die Gesichter der Männer unkenntlich zu machen. Trotz des hohen öffentlichen Interesses handle es sich zunächst um drei Verdächtige, nicht um Verurteilte. Deshalb seien auch ihre vollen Namen nicht zu nennen. Doch seien, so Weyand, die Grenzen fließend, und es gelte in jedem Einzelfall aufs Neue zwischen öffentlichem Interesse und den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen abzuwägen. Dabei handhabe man ein Attentat natürlich anders als den Einbruch in ein Einfamilienhaus.

Grundsätzlich verweist Weyand auf den Pressekodex des Deutschen Presserats. Darin heißt es, die Nennung des vollständigen Namens und die Abbildung einer Person, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt sei, sei ausnahmsweise gerechtfertigt, „wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird“.

Jan Mahler, Rechtsanwalt der dpa und an der Entscheidung für die unverpixelten Bilder beteiligt, ist anderer Meinung als Weyand. Im Laufe des Vormittags habe sich die Nachrichtenlage dahingehend verdichtet, sagt Mahler, „dass das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung höher zu werten war als das Recht der Verdächtigen am eigenen Bild“. So sieht das auch Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbands (DJV). Seiner Ansicht nach sind die Tatverdächtigen vom Mittwoch alle aufgrund des hohen öffentlichen Interesses nah an den Status einer „Person der Zeitgeschichte“ herangekommen. Deren Einwilligung sei bei einer Veröffentlichung nicht erforderlich, da sie im Blickfeld der Öffentlichkeit stünden. Allerdings ist für Zörner der Begleittext zu den Bildern – ob verpixelt oder nicht – von entscheidender Bedeutung: Aus ihm müsse klar hervorgehen, so Zörner, dass die abgebildeten Männer Verdächtige und keine Verurteilten seien. Eine Kampagne gegen die mutmaßlichen Täter noch vor ihrer rechtmäßigen Verurteilung würde eine Persönlichkeitsverletzung bedeuten.

Laut „Tagesschau“-Chefredakteur Kai Gniffke ist ein „zurückhaltender Kurs im Umgang mit Bildern im Hause Tradition“. Es habe, sagt Gniffke, keinerlei Debatte über die Verfremdung der Bilder gegeben. In der „heute“-Redaktion fiel die Entscheidung, die Gesichter zu verpixeln, nach Aussage des stellvertretenden ZDF-Chefredakteurs Elmar Theveßen, nach Rücksprache mit dem Justiziar. Generell stünden bei ihnen, so Theveßen, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen an erster Stelle; zudem habe sich man im fraglichen Fall zum Zeitpunkt der Ausstrahlung im Stadium reiner Anschuldigungen befunden. Die Beamten seien zu ihrem eigenen Schutz gepixelt worden. Was Verdächtige angeht, „zeigen wir unverzerrte Bilder von ihnen erst, wenn eine Anklage erhoben und eine besondere Schwere der Tat sowie starkes öffentliches Interesse gegeben ist.“ Noch eine Ausnahme stellen Theveßen zufolge laufende Fahndungen dar. Auch bei ihnen zeige man unverfremdete Bilder von mutmaßlichen Tätern. Zuletzt geschehen im Februar bei der Suche nach dem Mörder des kleinen Mitja.

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