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Urheberrecht: Plagiatsvorwürfe: Landgericht verurteilt Bushido

Der Berliner Rapper Bushido muss Schadensersatz an eine französische Band zahlen, weil er deren Musik für eigene Produktionen abgekupfert hat. Das Hamburger Landgericht ordnete zudem an, dass elf CDs und Sampler von Bushido aus dem Verkauf genommen werden.

Das Gericht verurteilte den 31-jährigen Bushido am Dienstag wegen entsprechender Plagiatsvorwürfe zur Zahlung eines Schadensersatzes an die Autoren in Höhe von 63.000 Euro. Die Gothic-Band Dark Sanctuary hatte Bushido Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Insgesamt gehe es um 28 Tonfolgen aus vier Alben der Franzosen aus den Jahren 1999 bis 2004, die leicht verändert in 16 Bushido-Titeln "als sich ständig wiederholende Tonschleifen eingearbeitet worden sein sollen", hieß es weiter. Der Musiker war bei dem Verkündungstermin am Dienstag nicht anwesend.

Der Berliner Rapper Bushido muss Schadensersatz zahlen.
Der Berliner Rapper Bushido muss Schadensersatz zahlen.

© dpa

Das Landgericht ordnete ferner an, dass elf CDs und Sampler von Bushido aus dem Verkauf genommen werden, auf denen die umstrittenen Titel enthalten sind. Allein auf Bushidos Erfolgsalbum "Von der Skyline zum Bordstein zurück" erkannte Dark Sanctuary bei acht Stücken ihre eigenen Lieder wieder. Die Kammer verurteilte Bushido und seine Plattenfirma ebenso dazu, die Erträge durch die umstrittenen Titel umfangreich offenzulegen. Dadurch könnte die Gothic-Band noch weitere Schadenersatzansprüche geltend machen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Rapper und seine Verteidiger können vor dem Hamburger Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Im November 2008 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bereits derjenige in die Urheberrechte eingreift, "der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt". Allerdings könne die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung erlaubt sein, wenn ein eigenständiges Werk mit großem musikalischem Abstand zur ursprünglichen Tonfolge entstehe. (ddp)

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