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URTEIL: BGH entscheidet erst im Mai über Funk-Internet

Kabellos mit seinem Computer im Internet zu surfen, ist bequem und bereitet selbst technischen Laien keine Probleme – zumindest bislang. Am Donnerstag beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit den Wireless Lans, genauer, mit der Frage, ob der Besitzer eines ungesicherten Funknetzes grundsätzlich für Missbräuche haftet, selbst dann, wenn ein Unbekannter über dieses Netzwerk illegal Musik oder Videos aus dem Internet kopiert.

Kabellos mit seinem Computer im Internet zu surfen, ist bequem und bereitet selbst technischen Laien keine Probleme – zumindest bislang. Am Donnerstag beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit den Wireless Lans, genauer, mit der Frage, ob der Besitzer eines ungesicherten Funknetzes grundsätzlich für Missbräuche haftet, selbst dann, wenn ein Unbekannter über dieses Netzwerk illegal Musik oder Videos aus dem Internet kopiert. Mit seiner Entscheidung lässt sich der Zivilsenat allerdings Zeit. Am Donnerstagabend kündigte das Gericht an, dass erst am 12. Mai mit einem Urteil zu rechnen sei. Im konkreten Fall hatte der Besitzer eines Wlans – wie berichtet – nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt des Missbrauchs im Urlaub war. Das ungesicherte Funknetz war jedoch in Betrieb. sag

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