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Urteil: Jürgen Emig muss 1,1 Millionen Euro Schadenersatz zahlen

Wegen Untreue und Bestechlichkeit war der ehemalige HR-Sportchef bereits verurteilt worden, nun soll er auch Schadenersatz zahlen. Der Sender hatte allerdings 1,8 Millionen Euro gefordert.

Der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR), Jürgen Emig, muss seinem Ex-Arbeitgeber mehr als 1,1 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das Arbeitsgericht Frankfurt gab mit diesem am Mittwoch verkündeten Urteil der Zahlungsklage des Senders statt, wie Gerichtspräsident Frank Woitaschek berichtete. Der Sender wollte von dem heute 65 Jahre alten Journalisten allerdings 1,78 Millionen Euro Schadenersatz haben. Der HR hatte die Zahlungsklage Anfang 2010 eingereicht und mit Einnahmeausfällen begründet. Ebenfalls am Mittwoch wies dieselbe Richterin die letzte Kündigungsschutzklage Emigs zurück. Die mit Bestechlichkeits- und Untreuevorwürfen begründete fristlose Kündigung des HR wurde damit bestätigt. Gegen beide Urteile ist Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt möglich. Der Sender teilte mit, sehr wahrscheinlich nicht in die Berufung zu gehen.

„Damit ist ein weiteres Mal klar geworden, dass der HR Opfer war, nicht Täter. Emig hat durch sein Fehlverhalten dem hr und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk großen Schaden zugefügt. Wer gegenüber Veranstaltern und Sponsoren so tut, als gehe es ihm um den Programmauftrag, dabei Geld in die eigene Tasche steckt, der verkauft die Rundfunkfreiheit“, sagte HR-Intendant Helmut Reitze nach der Urteilsverkündung laut Mitteilung.

Emig war von 1987 bis 2004 Leiter der HR-Sportredaktion. Auf seine Initiative gründete Anfang 2000 ein Strohmann ein Unternehmen zur Vermarktung von Sportveranstaltungen, dem der Sportchef zahlreiche Verträge zuschanzte. Dabei behielt das Unternehmen Kostenbeiträge der Veranstalter ohne Wissen des Senders teilweise ein. Emig war im Oktober 2008 vom Landgericht Frankfurt wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden, die der Moderator derzeit verbüßt. Nach den Feststellungen der Richter hatte er zwischen 2001 und 2004 mehr als 300 000 Euro an Schmiergeld und Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet. Allein dadurch entstand dem Sender ein Schaden von mindestens 285 000 Euro. Der Bundesgerichtshof hatte 2009 das Landgerichtsurteil bestätigt. dpa/Tsp

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