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Urteil: Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Mannes zugelassen, der auf seiner Website aus dem Schreiben eines Anwalts zitiert hat. Das Berliner Landgericht hatte das dem Mann zuvor untersagt.

Im Streit um eine Internetveröffentlichung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de („Neue Rheinische Zeitung“) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Juni 2007 für zulässig. Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger aus dem Rheinland in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Das Berliner Urteil hatte dem Mann unter anderem untersagt, auf seiner Website aus einem Schreiben eines Anwalts zu zitieren. Die Richter sahen dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Berliner Medienanwalts beeinträchtigt. Dem widersprachen die Karlsruher Verfassungsrichter vehement. (Az: 1 BvR 2477/08 – Beschluss vom 18. Februar 2010). Aus ihrer Sicht hat das Berliner Landgericht falsche Schwerpunkte gesetzt bei seiner Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Anwalts und der Meinungsfreiheit des Betreibers. Die Berliner Richter müssen sich nun nochmals mit dem Fall befassen.

Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist ein jahrelanger Rechtsstreit um das Buch „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim“ von Werner Rügemer. Die Bank und ihr Berliner Medienanwalt haben sich in zahlreichen Prozessen gegen Textpassagen gewehrt. Der Buchautor veröffentlichte auch dazu verschiedene Texte, so auch bei der Onlinezeitung nrhz.de. Dazu wollte deren Betreiber ein Foto von dem Medienanwalt stellen, was dieser untersagt hatte. Auszüge aus einer entsprechenden E-Mail veröffentlichte der Rheinländer auf seiner Website. dpa/Tsp

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