Urteil: Staatsanwaltschaft beantragt Revision im Fall Doris Heinze
Die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin wurde vergangene Woche zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Dagegen hat Oberstaatsanwältin Cornelia Gädeck Revision eingelegt. Laut Bundesgerichtshof, der die Entscheidung nun prüfen soll, ist frühestens in einem halben Jahr mit einem neuen Urteil zu rechnen. (nics)
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