Verlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Foto: dpa29.08.2012, Foto: dpa

Verlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

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