Veröffentlichen oder nicht? : Zur Leser-Debatte um das Breivik-„Manifest“

27.07.2011 10:57 UhrVon Markus Hesselmann

Die offene Gesellschaft muss ihre Feinde kennen: Eine Stellungnahme zur Debatte um den Umgang mit dem Breivik-"Manifest".

Darf man das? Die Entscheidung, das „Manifest“ des norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik auf unserer Online-Seite zugänglich zu machen, ist von unseren Leserinnen und Lesern viel diskutiert worden. Der Tagesspiegel hat sich entschieden, diesen langen, schrecklichen Text ernst zu nehmen, zu lesen und zu analysieren - in einem großangelegten Beitrag unserer profilierten Reporterin Caroline Fetscher. Dazu stellt Tagesspiegel.de den Text als Anhang unseren Leserinnen und Lesern in Gänze zur Verfügung, damit Sie sich über unsere Lesart hinaus auch selbst ein Bild machen können.

Bei dem „Manifest“ handelt es sich um ein wichtiges Zeitdokument. Es spiegelt ein Denken wider, das nicht nur im Kopf des „Manifest“-Verfassers herumspukt. Es zu verschweigen oder sogar zu unterdrücken, wäre kontraproduktiv. Das macht es nur attraktiver. Aber das ist nicht der einzige Grund. Viel zu sehr dreht sich die Debatte nach den Anschlägen von Oslo und Utöya bei uns schon wieder ums Unterdrücken, Verbieten, Einschränken, Sperren. In Norwegen selbst wird dagegen die offene Gesellschaft gerade nach dieser schrecklichen Tat umso stärker beschworen.

Eine Haltung, die in der Kritik an der Veröffentlichung immer wieder durchscheint, lässt sich so fassen: Ich selbst bin reif genug, ich darf das lesen. Aber ich muss die vielen anderen weniger Klugen da draußen, die verführbaren Schafe, davor schützen. Diese Haltung ist paternalistisch. Wir halten unsere Leserinnen und Leser für reif und reflektionsfähig, so dass sie sich mit so einem Dokument auseinandersetzen können. Wenn Journalisten das „Manifest“ lesen dürfen, warum dürfen es nicht auch mündige Bürger? Allerdings - auch das soll hier nicht verschwiegen werden - hat es auch in der Tagesspiegel-Redaktion eine kontroverse Diskussion darüber gegeben, ob die Veröffentlichung sinnvoll ist. (Hier benennt die Kollegin Sara Schurmann, was gegen eine Veröffentlichung spricht.)

Ein weiteres Gegenargument ist: Wir machen mit der Veröffentlichung genau das, was der Täter will. Wer so argumentiert, lässt sich bereits von den Gedanken des Täters leiten. Wir wollen uns in unseren publizistischen Entscheidungen vom Täter aber gar nicht beeinflussen lassen. Auch nicht in die Richtung, dass wir uns bewusst gegen etwas entscheiden müssten, was er will. Wir entscheiden unabhängig.

Oft wird in der Debatte die Parallele zu „Mein Kampf“ gezogen. Ja, es darf auch darüber diskutiert werden, ob eine Aufhebung des Banns auf „Mein Kampf“ sinnvoll wäre. Ob man nicht auch jenes wichtige Zeitdokument in unserer offenen, aber zum Glück auch gefestigten Gesellschaft zugänglich machen sollte. Wenn seinerzeit mehr Leute „Mein Kampf“ wirklich gelesen und die Ziele Hitlers frühzeitig entlarvt hätten, wäre das auf jeden Fall besser gewesen. Die offene Gesellschaft muss ihre Feinde kennen - damals wie heute.

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