zum Hauptinhalt
Im Sommer startet die siebte Staffel von "Game of Thrones" mit Lena Headey als Cersei Lennister.

© HBO Enterprises/Promo

Video on Demand im Urlaub: EU-Parlamentarier schaffen Geoblocking ab

Ab 2018 endet das Abo für Amazon, Netflix oder Sky Go im Urlaub nicht mehr an der Ländergrenze. Das Europaparlament hat das Geoblocking für Streamingdienste abgeschafft.

Den Fans der Fantasy-Saga „Game of Thrones“ – der Start der neuen Staffel fällt in die Urlaubszeit – hilft die Entscheidung des EU-Parlaments zwar in diesem Jahr noch nicht, doch bei der finalen Staffel werden auch sie von der Neuregelung profitieren. Die Europaparlamentarier haben am Donnerstag in Straßburg entschieden, dass die Nutzer von Video-on-Demand-Diensten wie Amazon, Netflix oder Sky Go künftig die Filme, Serien oder Sportevents ihrer abonnierten Streamingdienste auch auf Reisen im europäischen Ausland ansehen können. Die Verordnung tritt neun Monate nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft, also Anfang 2018. Die Mitgliedsstaaten müssen zwar noch offiziell zustimmen, doch das gilt als Formalie.

„Was bezahlt ist, muss auch geguckt werden dürfen“, betonte der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Die CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen sprach von einem „ausgewogenen Kompromiss“. Er ermögliche Verbrauchern den grenzüberschreitenden Zugriff zu legal erworbenen Internetdiensten. Andererseits werde das Copyright ausreichend geschützt. Auch aus Sicht der Internet-Provider ist die Entscheidung zu begrüßen, da sie die Akzeptanz legaler Dienste stärkt, wie der Eco-Verband dem Tagesspiegel sagte. Technische Probleme durch eine Überlastung der Netze seien nicht zu befürchten.

Nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte

Bislang verhinderten auf einzelne Länder beschränkte Lizenzrechte – das sogenannte Geoblocking – vielfach die Nutzung der im Heimatland abonnierten Internetdienste. Die Neuregelung sieht vor, dass Nutzer künftig bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten im Urlaub, auf Dienstreisen oder bei Studienaufenthalten im EU-Ausland ihre kostenpflichtigen Abonnements ohne Einschränkung nutzen können. Dabei wird nun so getan, als ob der Nutzer von zu Hause aus auf die Angebote zugreift. Die Anbieter müssen prüfen, wo die Kunden ihren Wohnsitz haben. Dazu könnten etwa Bezahl- und Steuerdaten, Post- und IP-Adresse benutzt werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Verbraucher in einem EU-Land mit niedrigeren Preisen ein Abonnement bezahlen, den Dienst aber in ihrem Heimatland nutzen. Eine zeitliche Einschränkung für die Auslandsnutzung ist in der Verordnung jedoch nicht enthalten. Zusatzgebühren sind nicht zulässig.

Nach Angaben der EU-Kommission verwendet jeder zweite Internetnutzer Video-on-Demand-Dienste. Jeder fünfte EU-Bürger hält sich an mindestens zehn Tagen im Jahr im EU-Ausland auf und kann in dieser Zeit von dem Beschluss profitieren. Dann benötigen die „Game of Thrones“-Fans beim Finale nur noch ein hinreichend schnelles Wireless-Lan im Hotel. (mit AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false