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Vorm TV-Gericht: Lust an der Provokation

Erst die „Nierenshow“, nun die „Bürger-Jury“ – in Holland haben umstrittene TV-Formate Tradition.

Was haben Osama bin Laden und Papst Benedikt XVI. gemeinsam? Beiden wurde von einer „Bürger-Jury“ im niederländischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen des liberalen Senders Avro der Prozess gemacht – mit aufsehenerregenden Ergebnissen. Die fünf Bürger quer durch alle politischen Parteien befanden nach dem eindringlichen Plädoyer des Amsterdamer Staranwaltes Gerard Spong, der in der gleichnamigen Sendung als „Advocaat van de Duivel“ (Anwalt des Teufels) auftritt, Osama bin Laden für nicht schuldig, Drahtzieher hinter den Anschlägen vom 11. September auf das World Trade Center zu sein. Papst Benedikt XVI. wurde in der zweiten Sendung eine Woche später für schuldig befunden, weil er durch seine rigiden Moralvorstellungen verantwortlich für den Tod von Millionen Aidskranken sei. Ebenfalls schuldig sei er wegen der Diskriminierung von Homosexuellen und Frauen. Vom Vorwurf der Förderung des Antisemitismus wurde er immerhin freigesprochen.

Mit dem Anwalt des Teufels haben die Niederlande wieder eine TV-Sendung, die über die Landesgrenzen hinaus Gesprächsstoff liefert. New Yorks ehemaliger Bürgermeister Rudolph Giuliani, in dessen Amtszeit der Terroranschlag fiel, hatte die Sendung und das Bin-Laden-Urteil „als Beleidigung der Opfer“ kritisiert. Der Sender hatte entgegnet, es gehe lediglich darum, „das Publikum zum Nachdenken über umstrittene Personen anzuregen, die in den Medien präsent sind“. Dafür hat man den niederländischen Staranwalt Gerard Spong engagiert, der als „Advocaat van de Duivel“ die umstrittenen Personen verteidigt. Der niederländischen Tageszeitung „BN/De Stem“ aus Breda hatte Spong gesagt, „als Anwalt habe ich begründete Zweifel an dem, was man umstrittenen Menschen alles vorwirft. Das Programm ist ein seriöses journalistisches Produkt, eine Klage gegen die Bildgebung, die durch die Obrigkeit und öffentliche Persönlichkeiten gestützt wird“. Die drei Anklagepunkte werden in jeweils knapp zehn Minuten durchdiskutiert, Beweismittel sind kurze Filmausschnitte, deren Seriosität Spong auch schon einmal anzweifelt. Kurze Sätze wie „Osama bin Laden ist ein Freiheitskämpfer“ provozieren. Ein schnelles Format im Holzschnittstil, das wenig Raum für vertiefende Argumentation lässt und relativ viel Raum für dramatische Effekte.

In der Sendung tritt Spong gegen zwei Ankläger auf, im Fall bin Laden waren es der ehemalige Amerika-Korrespondent Charles Groenhuijsen und der Terrorexperte Glenn Schoen. Im Falle des Papstes der ehemalige KRO-Journalist Aad van den Heuvel und der Theologe Jean-Pierre Wils, der kürzlich wegen der Affäre Williamson aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Mit der Sendung will die Avro zeigen, dass „hinter jeder Geschichte eine andere Geschichte steckt“.

Provokation hat Tradition in den Niederlanden, „moet kunnen“ – „muss möglich sein“, lautete ein populärer Ausdruck des niederländischen Selbstverständnisses, das aber nach den Morden an Pim Fortuyn und Theo van Gogh Kratzer bekommen hatte. Aber es hatte auch im letzten Jahr die „Nierenshow“ möglich gemacht, in der eine Schauspielerin eine potenzielle Nierenspenderin verkörperte. Die Sendung hatte viel Aufsehen erregt, aber tatsächlich auch die Anzahl der Spenderausweise steigen lassen.

Es gab übrigens schon einmal eine Sendung „Advocaat van de Duivel“. Damals wurde der Prozess gegen Mohammed B., den mutmaßliche Mörder von Theo van Gogh, mit Schauspielern nachgespielt, ein Prozess, der nie stattgefunden hat. Genauso wenig wie es im niederländischen Rechtssystem eine „Bürger-Jury“ gibt. Nun fragt man sich, wer nächsten Mittwoch verteidigt wird, Kim Jong Il oder Ahmadinedschad oder Geert Wilders? Aber gegen den Rechtspopulisten hat Anwalt Gerard Spong im wirklichen Leben einen Prozess wegen Volksverhetzung angestrengt und erhält seitdem Morddrohungen. Rolf Brockschmidt

www.advocaatvandeduivel.avro.nl

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