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Medien: Vorstoß aus dem Wirtschaftsministerium Referentenentwurf sieht Lockerung der Pressefusionskontrolle vor

Ein Monat ist es her, seitdem die Zeitungsverleger Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) ihre Empfehlung zur Neufassung der Pressefusionskontrolle übergeben haben. Die Bundesregierung hatte darauf gedrungen, um das aus den 70er Jahren stammende Kartellrecht den heutigen Marktbedingungen anzupassen.

Ein Monat ist es her, seitdem die Zeitungsverleger Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) ihre Empfehlung zur Neufassung der Pressefusionskontrolle übergeben haben. Die Bundesregierung hatte darauf gedrungen, um das aus den 70er Jahren stammende Kartellrecht den heutigen Marktbedingungen anzupassen. Nun liegt ein vorläufiger Referentenentwurf aus dem Ministerium vor, der weit über jenen Minimalkonsens hinausgeht, auf den sich die Verleger mühevoll einigen konnten. Der endgültige Entwurf werde in diesen Tagen an die Ressorts verschickt, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Clement will die Neuregelung in die sowieso anstehende Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufnehmen. Es tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.

Der Referentenentwurf sieht vor, den Zusammenschluss von Verlagen zu erlauben, wenn „die erworbenen Zeitungen oder Zeitschriften langfristig als selbstständige publizistische Einheiten erhalten bleiben, der Erwerber nicht die Titelrechte erlangt und die inhaltliche Ausrichtung der erworbenen Zeitungen oder Zeitschriften nicht maßgeblich bestimmen kann“. Darüber hinaus würde die Umsatzschwelle nicht wie von den Verlegern gefordert vervierfacht, sondern verdoppelt werden. Das bedeutet, dass das Kartellamt Fusionen ab einem addierten Umsatz von 50 Millionen Euro prüfen müsste.

Das Gesetz würde bedeuten, „dass die an einem Zusammenschluss beteiligten Verlage freiwillig eine Einschränkung ihrer verlegerischen Dispositionsfreiheit akzeptieren“. Der Käufer müsste also dem Altverleger oder einem Dritten maßgebliche Mitbestimmungsrechte einräumen. Das ist der Wermutstropfen, den Clement in Kauf nimmt, um zu verhindern, dass Zeitungen von ausländischen Investoren übernommen oder eingestellt werden müssen.

Helmut Heinen, Präsident des Zeitungsverlegerverbands, zeigte sich am Donnerstag überrascht von dem Vorstoß: Sobald dem Verband der Referentenentwurf zugegangen sei, müssten auf dieser Basis erneut Diskussionen geführt werden. Da es sich schon bisher gezeigt habe, „wie breit das Meinungsspektrum ist“, geht Heinen davon aus, dass es „eine ganze Weile dauern wird, bis ein hohes Maß an Übereinstimmung erzielt ist“. Rolf Aschermann, Sprecher der Verlagsgruppe Holtzbrinck, begrüßte den Entwurf. Er entspreche dem, was Holtzbrinck im Ministererlaubnisverfahren gesagt hatte. Das Kartellamt hatte dem Verlag untersagt, neben dem Tagesspiegel die „Berliner Zeitung“ zu besitzen, beide eigenständig zu führen und nur durch Fusion der verlagswirtschaftlichen Bereiche Geld zu sparen, um dadurch den defizitären Tagesspiegel zu retten.

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