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Medien: Was sich 2007 ändert

Vom 1. Januar 2007 an soll jeder internetfähige PC von der GEZ als Empfangsgerät gewertet und damit gebührenpflichtig werden.

Vom 1. Januar 2007 an soll jeder internetfähige PC von der GEZ als Empfangsgerät gewertet und damit gebührenpflichtig werden. Bei dieser, noch nicht endgültig verabschiedeten Regelung spielt es keine Rolle, ob mit dem Gerät tatsächlich ferngeschaut wird oder nicht. Die Gebühr ergibt sich allein aus der Möglichkeit, mit dem Computer Rundfunkprogramme zu empfangen.

BISHERIGE REGELUNG

Bis zum 31. Dezember 2006 sind Computer, die keine TV- oder Radiokarte besitzen, von den Rundfunkgebühren befreit – unabhängig vom Internetzugang. Bislang muss der Verbraucher nur für die tatsächlich zur Wiedergabe von Rundfunkprogrammen genutzten Geräte bezahlen – auch wenn der PC theoretisch zum Empfang bereit steht.

AUSWIRKUNGEN

Privathaushalte werden von den Neuerungen ab 2007 kaum betroffen sein. Ist bereits ein Radio oder ein Fernseher angemeldet, gilt der Computer als Zweitgerät. Anders sieht es bei Unternehmen und Betrieben aus. Sind keine anderen Empfangsgeräte vorhanden, müssten sie ihre internetfähigen PCs bei der GEZ anmelden. Doch es soll Pauschalen geben, so dass für alle Internet-PCs nur eine GEZ-Gebühr entrichtet werden muss. ars

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