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Medien: Wehe, wenn der Staatsanwalt recherchiert

Ohne Informantenschutz gibt es keine Pressefreiheit. Ohne verantwortungsbewusste Journalisten auch nicht

Es ist noch nicht so lange her, da gehörte es zu einer „anständigen“ Journalisten-Biographie fast schon dazu, einen Aufenthalt im Knast nachweisen zu können – zumindest ein paar Tage in Untersuchungshaft. Nicht etwa, weil Journalisten silberne Löffel geklaut oder als Bankräuber verdächtigt worden wären, sondern weil in der Berufsausübung Konflikte mit der Staatsmacht programmiert waren und wohl immer noch sind – jedenfalls dann, wenn Journalisten nicht nur willfährig die PR-Botschaften der Mächtigen verbreiten, sondern auch solche Nachrichten recherchieren, die aus deren Sicht eher das Licht der Öffentlichkeit scheuen. „Muckraking“ – Schmutzaufwirbeln nennen das die Amerikaner seit Teddy Roosevelts Zeiten.

Geht es uns also etwas an, wenn in den USA derzeit zwei Journalisten, Judith Miller von der „New York Times“ und Matthew Cooper vom Nachrichtenmagazin „Time“, mit 18 Monaten Gefängnisstrafe rechnen müssen? Beide haben noch nicht einmal irgendetwas Gesetzwidriges publiziert, sie wollen nur einen Informanten nicht preisgeben, für den sich die Justizbehörden interessieren. Die Antwort ist ein klares und besorgtes „Ja“, denn in diesem Fall ist die Pressefreiheit in ihrer Substanz bedroht – und dies nicht in einem der Satrapenstaaten der ehemaligen Sowjetunion oder in China oder Afrika, wo wir das ohnehin gewohnt sind, sondern in der mächtigsten Demokratie der Welt.

Anders als bei der Rechtschreibreform oder auch beim Paparazzi-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wo landauf landab viele Journalisten in eigener Sache ihre Macht missbraucht und die mediale Windmaschine betätigt haben, geht es beim Informantenschutz ans Eingemachte. Schicken die US-Gerichte Miller und Cooper hinter Gitter, so berührt das den Kernbereich journalistischer Aktivitäten, die in der Demokratie im öffentlichen Interesse nötig sind und möglich sein müssen. Denn wenn Gerichte Reporter ins Gefängnis stecken, weil diese ihre Quellen nicht preisgeben, wird sich in Zukunft niemand mehr den Medien anvertrauen und Skandale aufdecken helfen. Und in völlig eigener Regie, also ohne „plaudernden“ Informanten, gelingt es Journalisten nur sehr selten, die dunklen und abgründigen Seiten des Politikbetriebs und des Wirtschaftslebens auszuleuchten.

Es bleiben allerdings große Zweifel, ob sich das, worum es geht, über die grundgesetzlichen Garantien des Artikels 5 hinaus gesetzlich „regeln“ lässt. Ein Informationsfreiheitsgesetz, wie es jetzt von der rot-grünen Regierungskoalition in Deutschland vorgelegt wurde, wird im journalistischen Alltagsgeschäft nur wenig ändern, denn Informationsansprüche lassen sich dort, wo Politik und Bürokratie mauern, nun einmal kaum gerichtlich erzwingen – jedenfalls nicht so schnell, wie es der tagesaktuelle, hektische Nachrichtenjournalismus erfordert. Öffentlichkeit ist eben nur begrenzt herstellbar. Wenn politische Entscheidungsgremien öffentlich tagen, heißt das ja seit eh und je, dass alles, was nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, bereits informell im Vorfeld ausgemauschelt wird.

Wichtig und wünschenswert ist deshalb auf beiden Seiten mehr Einfühlungsvermögen und Folgenbewusstsein: Dort, wo sich die Justizbehörden nicht selbst als die obersten Hüter der Presse- und Meinungsfreiheit verstehen, wird es auf die Dauer um diese Freiheit nicht gut bestellt sein. Wenn andererseits Journalisten keinerlei Gespür dafür zeigen, dass auch Informantenschutz an Grenzen stoßen kann und gegen andere Rechtsgüter abzuwägen ist, besteht die Gefahr, dass Journalisten ihr kostbarstes Vorrecht, die Pressefreiheit, verspielen, weil sie sie missbrauchen.

Reporter haben ein Privileg, das ihren Beruf von allen anderen abhebt: Sie können ganz unterschiedliche Wirklichkeiten und Lebenswelten erkunden, ohne sich „richtig“ und damit dauerhaft in sie hineinbegeben zu müssen. Sofern sie nicht selbst kriminell gehandelt haben, sollten sie auch weiterhin die Wirklichkeit in Gefängnissen als Reporter erkunden dürfen, ohne sie als Insassen erleben zu müssen.

Informantenschutz ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Journalisten ihre Rolle im System wechselseitiger Machtbegrenzung einer Demokratie ausüben können. Ökonomen wie Joseph Schumpeter haben frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass Demokratie nicht wirklich „Volksherrschaft“ bedeutet, sondern lediglich alle vier Jahre die Chance eröffnet, politische Eliten auszuwechseln. Ansonsten besteht Demokratie vor allem in einem ausgeklügelten System wechselseitiger Machtkontrolle – horizontal zwischen den drei staatlichen Institutionen, der Regierung, dem Parlament und der Justiz, vertikal zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Hinzu kommen als „vierte“, nicht-staatliche Kontrollinstanz die Medien und der Journalismus. Soll das System der checks and balances funktionieren, bedarf auch diese vierte Gewalt einer Kontrolle, die freilich nicht so weit gehen darf, dass Journalisten eingeschüchtert werden und ihre Kontrollfunktion nicht mehr ausüben können. In meiner idealen Welt wünsche ich mir deshalb möglichst wenig Gängelung des Journalismus durch die Justiz - aber um so mehr eine funktionierende Selbstkontrolle des Journalismus durch (Medien-)Journalisten.

Da andererseits die Welt nicht so ist, wie sie sein sollte, wissen schlaue Informanten, dass es absoluten Quellenschutz auch unter Bedingungen von Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit nicht geben kann. Und schon gar nicht geben wird, wenn neuerdings wieder über Folter als last resort der Staatsmacht diskutiert wird, um an Informationen heranzukommen. Am besten wohl, man macht es so wie jener Anonymus, der den CDA-Bundesvorsitzenden Hermann-Josef Arentz an den Pranger der Medien lieferte, indem er sie über dessen lukrative Nebeneinkünfte informierte. Das Timing war ebenso perfekt wie die Spurenbeseitigung: Fünf Tage vor dem CDU-Parteitag gab der Informant bei der Post vier Briefe ab, die an Redaktionen wichtiger Medien adressiert waren. Er hinterließ keinen Absender und auch sonst keinerlei Spuren. Und selbst das gewählte Postamt war – so Hans Leyendecker von der „Süddeutschen Zeitung“ – „so groß, dass keinerlei Rückschluss auf den Absender“ möglich war.

Stephan Ruß-Mohl ist Professor für Journalismus und Medienmanagement, Leiter des European Journalism Observatory (www.ejo.ch), Università della Svizzera italiana, Lugano

Stephan Russ-Mohl

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