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Medien: Weiter Streit um „Mein Kampf“

Landgericht: Verlag legt Widerspruch ein.

Der Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Hitlers „Mein Kampf“ geht in die nächste Runde. Der Verlag des britischen Verlegers Peter McGee hat beim Landgericht München Widerspruch gegen eine vom bayerischen Finanzministerium erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Dienstag. In den nächsten Wochen werde es zu einer Verhandlung kommen.

Die Wochenzeitung „Zeitungszeugen“ hatte in der vergangenen Woche kommentierte Auszüge aus Adolf Hitlers Hetzschrift veröffentlichen wollen. Das Finanzministerium, das die Urheberrechte an „Mein Kampf“ geerbt hat, erwirkte dagegen eine einstweilige Verfügung. Kurz vor der Gerichtsentscheidung hatte der Verlag aber beschlossen, die Zitate aus dem Buch unkenntlich zu machen, um eine Eskalation des Streits zu verhindern. Im Jahr 2009 hatte das Finanzministerium Publikationen der „Zeitungszeugen“ beschlagnahmen lassen.

Die Ausgabe der „Zeitungszeugen“ mit der ersten „Mein Kampf“-Broschüre als Beilage habe sich gut verkauft, sagte Verlagssprecher Alexander Luckow. Im Schnitt sei die historische Wochenzeitung 2009 und 2010 mit einer Auflage von 50 000 bis 60 000 Exemplaren erschienen, die Auflage der vergangenen Woche lag deutlich darüber. Am Donnerstag soll die zweite Ausgabe der „Mein Kampf“-Veröffentlichung am Kiosk zu haben sein. Auch dieses Mal will der Verlag die Originalzitate pixeln. „Solange die einstweilige Verfügung gilt, müssen wir uns daran halten“, so Luckow.dpa/meh

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