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Medien: Wem gehören die Kreisliga-Videos?

So groß ist das bundesweite Interesse an der Fußball-Kreisklasse selten. Am Donnerstag gibt das Landgericht Stuttgart eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung im Rechtsstreit zwischen dem Württembergischen Fußballverband WFV und der Internetseite Hartplatzhelden.

So groß ist das bundesweite Interesse an der Fußball-Kreisklasse selten. Am Donnerstag gibt das Landgericht Stuttgart eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung im Rechtsstreit zwischen dem Württembergischen Fußballverband WFV und der Internetseite Hartplatzhelden.de bekannt. Der DFB-Landesverband will der Online-Plattform untersagen, dass dort Videos von den Begegnungen der Amateurkicker gezeigt werden. Der Verband moniert, dass Hartplatzhelden.de als privatwirtschaftliches Unternehmen einen Vorteil aus einem Produkt ziehen könnte, das von den Vereinen des WFV erbracht wird. Oliver Fritsch, Mitgründer der Internetplattform, entgegnet, dass es sich bislang um ein reines Zuschussgeschäft handelt und überdies die Fans des Kreisliga-Fußballs erst durch Hartplatzhelden.de ihre Begeisterung mit privaten Videos aus einem Bereich teilen können, über den die Medien kaum berichten. Sollte der Württembergische Fußballverband gewinnen, könnten andere Verbände nachziehen, fürchtet Fritsch. Erste Signale aus Bayern und Hessen gebe es bereits. Die Entscheidung könnte sich auch auf andere Sportarten auswirken, erwartet die Internetplattform MeinSport.de, die in einer Solidaritätsaktion 9000 Unterschriften gegen die Klage des DFB-Landesverbandes gesammelt hat.

Wie die Entscheidung des Gerichts ausfällt, ist nach Einschätzung von Fritsch nicht abzusehen. Seine Hoffnung: Im Zweifel für den Beklagten. sag

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