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Medien: Wer schützt die Pressefreiheit? Brisante Diskussion

auf dem Anwaltstag

Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. So steht es im fünften Artikel des Grundgesetzes. Doch wer sichert dieses Grundrecht? Journalisten oder Politiker? Anwälte oder Richter? Auf dem gestrigen 59. Deutschen Anwaltstag diskutierten ein Chefredakteur, ein Verlags- und ein Medienanwalt über die Verteidigung der Pressefreiheit.

„Die Pressefreiheit ist in keinem anderen Land so gut geschützt wie in Deutschland“, sagte der Medienanwalt Christian Schertz zu Beginn der Diskussion. Seitens der Politik gäbe es aber ein zunehmendes Interesse an Regulierung und Kontrolle. Stephan-Andreas Casdorff, Chefredakteur des Tagesspiegel, räumte ein, dass es letztlich die Aufgabe eines Innenministers sei, auf die Sicherheit des Bürgers zu achten. Das wirke dann leicht repressiv. „Man kann aber nicht alles bei Schäuble abladen“, sagte er. „Man kann genauso gut von Zypries-Maßnahmen sprechen.“ Die Justizministerin könne ja schließlich den Finger heben und sagen, was nicht geht, außerdem das Parlament Gesetze ablehnen. Worauf Medienanwalt Schertz anmerkte, dass die Bürgerrechte weder bei der CDU noch bei der SPD ganz vorn im Programm stünden.

„Keiner der großen politischen Skandale wurde von einer Staatsanwaltschaft aufgedeckt“, sagte Casdorff. Um aber etwas aufdecken zu können, müssten Informanten Journalisten absolut vertrauen können. Allerdings würde zunehmend anlasslos überwacht, fügte Dietrich Krause hinzu, Leiter der Rechtsabteilung des Spiegel-Verlags. „ Ein ungehemmtes, automatisiertes Lauschen.“

Und wer schützt sie nun, die Pressefreiheit? Am ehesten das Bundesverfassungsgericht, lautete das Fazit der Runde. In zahlreichen Urteilen habe sich das höchste Gericht als Hüter der Pressefreiheit erwiesen – und wird das hoffentlich auch in Zukunft tun.Mathias Stamm

Mathias Stamm

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