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Die neuen Sperrtafeln von Youtube sollen sicherstellen, dass sich die Gema nicht vorgeführt fühlen muss.

© Tsp

Youtube vs. Gema: Prozesse sind keine Lösung

Seit sechs Jahren streiten Youtube und Gema über die Gebühren für Musikvideos. Statt sich wieder an den Verhandlungstisch zu setzen, werden die Gerichte bemüht.

Es ist ein Sieg für die Gema, auch wenn sich in der Sache selbst nichts ändert. Die Organisation, die die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, und die Videoplattform Youtube befinden sich seit 2009 im Dauerclinch. Es geht um die Vergütung für die auf der Plattform angesehenen Musikvideos.

Die Gema hat jetzt in der zweiten Instanz einen Etappenerfolg erzielt. Die Sperrtafeln von Youtube mit dem Text „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid“ sind demnach unzulässig. Bereits in der Vorinstanz waren diese Tafeln als „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema“ angesehen worden. Die Rechteverwerter würden durch die Hinweistafeln herabgewürdigt, da der Text fälschlicherweise den Eindruck vermittele, dass die Gema selbst für die Sperrung der Videos verantwortlich sei, hatte das Landgericht München geurteilt. Dem schloss sich das OLG nun an. Entsprechend muss es nun heißen: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid.“

Tagesspiegel-Medienredakteur Kurt Sagatz.
Tagesspiegel-Medienredakteur Kurt Sagatz.

© Heinrich

Doch ein wirklicher Grund zur Freude ist dies allenfalls für die Gema. An der Lage der Komponisten und Textdichter ändert sich hingegen genauso wenig wie an dem Ärger der Musikfreunde, die in Deutschland benachteiligt werden, weil es die beiden Verfahrensgegner seit sechs Jahren nicht geschafft haben, eine Lösung des Streits herbeizuführen.

Eine Lösung des Konflikts ist nicht in Sicht

Es ist keine Lösung, wenn in Beiträgen von Computerfachzeitschriften erklärt wird, wie man die Youtube-Sperre durch die Nutzung von ausländischen Proxy-Servern umgehen kann. Auch auf die anderen Musikvideoplattformen zu verweisen, die sich mit der Gema geeinigt haben, hilft auf Dauer nicht weiter. Vielmehr geht es um das Signal, das von dem Dauerstreit ausgeht. Es ist, als ob den beiden Kontrahenten das Publikum herzlich egal wäre. Ganz offensichtlich fühlt sich keine der beiden Parteien genötigt, aus der Erstarrung auszubrechen.

Sicherlich kann die Gema nicht tatenlos zusehen, wie sie von Youtube auf den Sperrtafeln als Buhmann dargestellt wird. Dieses Thema ist aber nun vom Tisch. Nun sollten sich beide Seiten bemühen, das nächste Treffen nicht vor Gericht stattfinden zu lassen, sondern statt dessen wieder am Verhandlungstisch.

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