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Youtube: Was nichts kostet, taugt auch nichts

Warum Komponisten und Musikverlage bei Videos auf Youtube mehr Geld verdienen müssen

Der Genuss von Musik durch Videostreaming nimmt ständig zu. Allein Youtube verzeichnet mittlerweile pro Jahr mehrere Milliarden Musikvideostreams in Deutschland. Diverse nationale Anbieter haben inzwischen vergleichbare Angebote aufgebaut. RTL ermöglicht mit Clipfish den interaktiven Zugriff auf Musikvideos, ProSiebenSat1 ist Eigentümer von MyVideo. Die Plattform Sevenload wird von Burda und der Telekom finanziert. Alle Web-2.0-Dienste sind kostenlos und die Anbieter versuchen, ihr Geschäft durch Werbeschaltungen zu finanzieren. Obgleich die Geschäftsmodelle zu einem erheblichen Teil auf der Nutzung vorproduzierter und Coypright-geschützter Musik basieren, sind die Inhaber der Urheberrechte ein paar Jahre lang nicht einmal gefragt worden, was sie von der Werbefinanzierung und Vermarktung ihrer Musik im Netz eigentlich halten.

Durch den jüngst eskalierten Streit zwischen Youtube und der Gema ist nun Bewegung in die Debatte gekommen. Zudem hat kürzlich der berühmte Musikproduzent Frank Peterson mit einigen mittelständischen Musikverlagen eine Strafanzeige gegen Google wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung gestellt. Der Grund allen Streits sind die leeren Hände der Songschreiber, die sich entweder von Verlagen, der Gema oder direkt von Anwälten vertreten lassen, um sich derweil im Tonstudio und auf der Bühne auf ihr musikalisches Talent zu konzentrieren.

Mehrere Jahre nach Gründung der Videostreaming-Plattformen hat deren Vertreter Rechtsanwalt von Albrecht (MyVideo, Clipfish) in seinem Beitrag für den Tagesspiegel vom 30. November 2009 die Frage gestellt, welchen Preis die Gema für Onlinelizenzen von Musik verlangen kann. Er hat dabei ausgerechnet, dass die von der Gema im Sommer vorgeschlagene Youtube-Vergütung von einem Cent pro Stream die Videoportale „killen“ würde. Die Anzahl der Streams würde multipliziert mit einem Cent zu einer Gebühr von mehreren Millionen Euro führen. Dies würde den Gesamtumsatz der Onlineanbieter übersteigen.

Man muss dazu wissen, dass die Mandantschaft von Herrn von Albrecht, MyVideo, dies ursprünglich offenbar vorausgesehen hatte und es daher jahrelang vorzog, überhaupt keine Rechte zu klären und den Firmensitz nach Rumänien zu verlegen. Herr von Albrecht bittet nun öffentlich darum, man möge doch das defizitäre Geschäftsmodell nicht „im Keim ersticken“ und mit „Augenmaß“ Tarife anwenden, die möglichst denjenigen aus der Gründerzeit des privaten Rundfunks ähnelten. Das wäre den Streaming-Anbietern natürlich recht, da damit nur ein paar Prozent vom Werbeumsatz fällig würden und keine Grundvergütung pro Zugriff auf ein Musikstück. Da nun aber laut von Albrecht zugleich feststeht, dass die Werbeeinahmen auf den Portalen derzeit „im Sinkflug“ sind, tritt das Dilemma offen zutage: Milliarden Musiknutzungen gegen ein paar tausend Euro Lizenz. Für jeden Urheber blieben letztlich, wenn überhaupt, nur ein paar Cent im Jahr.

Augenmaß muss hier bedeuten, den interaktiven Zugriff auf Musikvideos gerade nicht mit der Entwicklung des privaten Rundfunks vor 25 Jahren zu vergleichen. Damals war das Fernsehen lediglich eine Form der „Sekundärnutzung“ von Musik und hervorragende redaktionell aufbereitete Werbung für den kommerziellen Absatz von Tonträgern, also die primäre Nutzung. Neueste Erkenntnisse belegen hingegen, dass der interaktive Abruf von Musikvideos selbst zur Primärnutzung von Musik geworden ist und daher den Kauf von Musik nicht fördert, sondern substituiert. Wer fünf Mal auf Youtube ein Video anschaut, der hat keinen Bedarf, sich dieses oder den Audiofile noch bei iTunes, Musicload oder Amazon zu kaufen. Hier geht den Rechteinhabern nicht nur Umsatz verloren, sondern jede Existenzgrundlage, um noch morgen in hochwertig produzierte Inhalte zu investieren. Eine Negativspirale setzt ein: Werden die Produktionen mangels Wirtschaftlichkeit schlechter, sinkt mit der abnehmenden Qualität weiterhin der Werbeumsatz, frei nach dem Motto: „Was nichts kostet, ist auch nichts, und was nichts ist, darf auch nichts kosten.“

Es ist daher im Interesse aller, dass sich Verlage und Gema beim kommerziellen Videostreaming auf Abruf zu einer deutlich höheren Basisvergütung pro Song veranlasst sehen. Die Frage, ob das ein oder andere Angebot dadurch gekillt wird, darf dabei nicht als Vorwurf polemisiert werden, sondern ist Ausdruck eines berühmten und von den Gerichten mehrfach bestätigten Grundsatzes: Komponisten und ihre Interessenvertreter müssen nicht jedes beliebige Geschäftsmodell um jeden Preis mitmachen. Musik hat einen Basiswert. Der ist nun einmal ganz deutlich unterschritten, wenn für Milliarden Musikvideo-Abrufe am Ende ein paar tausend Euro ausgezahlt werden sollen, von denen noch nicht mal ein einziges professionelles Video produziert werden könnte.

Musikinteressierte Verbraucher schätzen Qualität und hochwertige Produktionen. Es geht daher darum, mit Nachhaltigkeit qualitätssichernde Geschäftsmodelle zu fördern und keine Verramschungen. Google ist übrigens mittlerweile langsam auf dem Wege, dies zu erkennen, und hat gemeinsam mit der Musikindustrie diese Woche in den USA den Service „Vevo“ als Alternative zu Youtube ins Leben gerufen. Es geht um eine bessere Sicherung finanzieller Mittel der Kreativen, Verlage und Labels im Onlinegeschäft zur Förderung von musikalischem Talent. Nicht mehr und nicht weniger.

Der Autor ist Justiziar und Senior Vice President der EMI Music Publishing Europe.

Oliver Schwenzer

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