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Medien: ZDF: Medienpark in Sichtweite

Das ZDF hat beim Streit um seinen geplanten Medienpark einen juristischen Erfolg errungen. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) wies mit Urteil vom Dienstag die Berufung dreier Freizeitparkbetreiber gegen das Urteil des Landgerichts Mainz zurück.

Das ZDF hat beim Streit um seinen geplanten Medienpark einen juristischen Erfolg errungen. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) wies mit Urteil vom Dienstag die Berufung dreier Freizeitparkbetreiber gegen das Urteil des Landgerichts Mainz zurück. Demnach ist die Verwirklichung des Medienparks nach derzeitigem Planungsstand aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. ZDF-Intendant Dieter Stolte begrüßte das Urteil. In dem geplanten Medienpark auf dem Mainzer Lerchenberg sollen wie in den Freizeitparks der Klägerinnen Fahrgeschäfte und Simulatoren betrieben werden. Alle Attraktionen sollen einen Bezug zu dem vom ZDF ausgestrahlten Fernsehprogramm haben. Geklagt hatten die Betreiber des Holiday Parks, des Phantasialands und des Safarilands, weil sie sich unlauter behindert sehen. Das Landgericht Mainz hatte in seiner Entscheidung den ZDF-Medienpark als zulässiges Mittel der Zuschauerbindung und Marketinginstrument für das ZDF-Programm angesehen. Das OLG bestätigte dies. Es sei "von grundlegender Bedeutung, dass das geplante Unternehmen letztlich dem Zweck der Eigenwerbung für das ZDF dienen" solle, hieß es in der Urteilsbegründung. Eigenwerbung sei nicht nur grundsätzlich zulässig, sie sei auch notwendige Folge des enormen Wettbewerbs im Rundfunksektor.

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