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Meinung: Abschiebung aufgeschoben

METIN KAPLAN DARF BLEIBEN

Metin Kaplan, ein rechtskräftig verurteilter, religiös verblendeter Schwerverbrecher, darf in Deutschland bleiben. Einen wie ihn, das ist die Botschaft der beiden Urteile von Köln, wird man nicht los. Betrachtet man die Entscheidungen genauer, wird deutlich, dass eine davon vollkommen richtig ist, die andere aber nicht das letzte Wort gewesen sein kann. Richtig ist, dass Kaplan das Asyl entzogen gehört. Er mag der Gewalt hundert Mal abgeschworen haben, aber er ist weiter eine Gefahr. Seine angebliche neue Lauterkeit mag er besser anderenorts unter Beweis stellen. Fragwürdig ist dagegen das zweite Urteil, das eine Abschiebung verhindert. Die Richter haben es sich einfach gemacht: Sie verwiesen auf das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Es hatte die Auslieferung Kaplans untersagt, weil ihm in der Türkei ein rechtsstaatlich zweifelhaftes Strafverfahren drohe. Auslieferung ist Hilfe für ein anderes Land – Abschiebung dagegen der Schutz des eigenen. So honorig und gut begründet die Bedenken der Düsseldorfer damals gewesen sein mögen, jetzt müssen sie eine andere Rolle spielen. Natürlich, Kaplan darf nicht zurück in die Türkei, wenn dort mit FolterAussagen ein Prozess gegen ihn geführt wird. Dass dies aber tatsächlich geschieht, wird mit jedem Tag, den der Fall Schlagzeilen macht, unwahrscheinlicher. Das Berufungsgericht muss deshalb die Verfahrensgarantien der Türken genau unter die Lupe nehmen – und Kaplan anschließend dorthin befördern, wo er hingehört: außer Landes.neu

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