zum Hauptinhalt

Absprachen in Strafprozessen: Richter ohne Richtung

Ist die Wahrheit verhandelbar? In der Theorie: nein. In der Praxis werden Strafprozesse immer häufiger durch Absprachen geregelt. Denn Richter sind froh, wenn sie Verfahren schnell vom Tisch bekommen. Dabei nehmen sie es oft selbst mit dem Gesetzt nicht so genau. Das juristische Ethos geht verloren.

Das Strafrecht gilt als Schmuddelkind der Justiz, weil es für die Beteiligten ja Folgen haben muss, sich alltäglich mit Mördern, Schlägern, Erpressern oder Menschenhändlern auseinanderzusetzen. Dabei spielt hier nicht nur das wahre Leben, sondern auch das wahre Recht. Im Strafprozess erweist sich die Qualität eines demokratischen Rechtsstaats, hier zeigt sich, wie gut er seine Macht kontrolliert und wie er die Würde auch jener ernst nimmt, die seine Regeln brechen.

Straftätern ist Recht egal, sonst wären sie keine. Anders sollte es bei Richtern sein. Doch an der Praxis des Deals, der Absprache im Prozess, lässt sich feststellen, wie die einen zuweilen Usancen der anderen übernehmen. Es ist vielen Richtern schlicht gleichgültig, was im Gesetz zum Deal geschrieben steht. Das weiß jeder, der sich mit Justiz befasst, und die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu dem Thema hat den Befund noch einmal bestätigt.

Das Ideal, nach Wahrheit zu suchen und schuldangemessen zu strafen, wird außerhalb des Gerichtssaals gegen kurze Prozesse und milde Urteile getauscht. Besonders ärgerlich ist, dass zumeist eine Klientel profitiert, die sich Verbrechen zur Gewohnheit macht oder als kaufmännischen Fehltritt herunterspielt: Drogenhändler und Serientäter, vor allem aber Steuerbetrüger und Wirtschaftskriminelle. Je komplizierter der Fall, desto günstiger für sie.

Das Deal-Dilemma begleitet die deutsche Strafjustiz seit Jahrzehnten. Woanders gehört eine saubere Abrede zwischen Staat und Täter in der Kriminalitätsbekämpfung zur guten Tradition, hierzulande pflegen wir wacker unsere porentief reinen Prinzipien. Nun geraten sie immer stärker unter Druck – nicht weil es immer mehr Verbrechen gibt, sondern weil es aufwendig ist, immer mehr und immer kompliziertere Straftatbestände nach ihren Maßgaben abzuarbeiten.

Die Justiz hat sich angepasst, erst stellte der Bundesgerichtshof Regeln für den Deal auf, dann folgte ein Gesetz. Vielleicht kippen es die Verfassungsrichter, weil es mit dem Schuldprinzip kollidiert. Gewonnen wäre damit wenig. Die Strafrichter halten sich ohnehin nicht daran, weil die Formalisierung und deren Hürden ihrem Wunsch nach schneller Erledigung entgegensteht.

Ein Problem, für das es rechtspolitisch kaum eine Lösung gibt. So, wie es ist, kann es aber auch nicht bleiben, weil die Ausnahme zur Regel wird. Zeit, sich mit etwas Unzeitgemäßem zu befassen: Richter Herbert Landau benutzte dafür das große Wort vom Ethos. Gerichte haben auch eine kulturelle Aufgabe, und wenn ihre Präsidenten den Deal ablehnen, wird es auf ebenso unabhängige wie nachdenkliche Richter schon eine Wirkung haben. Dazu würde natürlich auch gehören, nicht mehr das Wegschaffen von Akten mit Aufstieg zu belohnen, sondern Prozesse sorgfältig zu führen.

Den Deal wird es immer geben. Er ist auch nicht so verwerflich, wie ihn seine Kritiker darstellen. Doch außerhalb des gesetzlichen Rahmens ist kein Platz für ihn. Es ist bei Richtern nicht anders als bei Straftätern: Wenn das schlechte Gewissen abhandenkommt, wird es langsam gefährlich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false