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Tschüß, Acta: Mitglieder der Grünen-Fraktion im Europaparlament verabschieden sich während der Debatte demonstrativ vom ungeliebten Handelsabkommen.

© dapd

Acta-Abkommen abgelehnt: Freiheit im Netz ist nicht alles

Die Netzaktivisten haben gewonnen. Acta wurde vom EU-Parlament ad acta gelegt. Dabei war das grundsätzliche Anliegen der Unterzeichnerstaaten richtig. Es wäre daher besser gewesen, umfassend nachzuverhandeln, als Acta sofort zu beerdigen.

Eines vorweg: Die europäische Demokratie funktioniert dort, wo man sie lässt. Das Nein des Europaparlaments zum Acta-Abkommen beweist, dass es – anders als in der Euro-Krise – zumindest an dieser Stelle der Wille der gewählten Vertreter Europas ist, der den Lauf der Dinge bestimmt. Insofern ist die Zurückweisung des Vertrags, der das geistige Eigentum hätte schützen sollen, dafür aber die massive Onlineüberwachung und drakonische Internetsperren als Möglichkeit nicht ausdrücklich ausschloss, ein erfreulich normaler demokratischer Vorgang.

Ob das Straßburger Parlament klug gehandelt hat, steht auf einem anderen Blatt. Nicht gut gelungen scheint vor allem die Abwägung zwischen den verschiedenen Freiheits- und Schutzrechten. Von Anfang an war die Debatte von den Netzaktivisten dominiert, denen das Verdienst gebührt, auf die Schwächen und Lücken im Paragrafendschungel von Acta hingewiesen und die bei internationalen Verhandlungen übliche Geheimniskrämerei gerügt zu haben.

Es gibt aber auch andere Erwägungen, die im öffentlichen Anti-Acta-Hype untergingen. Schließlich ist die dem Abkommen zugrunde liegende Motivation richtig: Länder, die nicht davon leben, billiger zu produzieren als andere, sondern Ideen, Einfälle und Innovationen zu verkaufen, haben größtes Interesse daran, dass diese nicht kostenlos kopiert werden. Was für die analoge Warenwelt im Lande der Erfinder selbstverständlich war, kollidiert nun bei digitalen Produkten mit der neuen Umsonst-Unkultur im Internet.

Natürlich darf im Namen des Copyright nicht willkürlich kontrolliert werden – genauso aber haben Kulturschaffende oder Tüftler ein Recht auf Schutz ihres geistigen Eigentums. In dessen Missachtung sozialen oder zivilisatorischen Fortschritt zu sehen, ist so lange schreiend ungerechter Humbug, wie der gesamte Wirtschaftskreislauf auf Eigentum beruht. Es wäre daher besser gewesen, umfassend nachzuverhandeln, als Acta sofort zu beerdigen.

Es ist die Schuld der EU-Kommission, die (grund)rechtliche Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof erst auf Druck von außen und damit zu spät beantragt zu haben.

Das EU-Parlament stoppt Acta:

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