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Meinung: Akten zu den Fakten

Amerikanisches Rätsel: Plötzlich leisten die USA Rechtshilfe im Hamburger Terrorprozess

Von Frank Jansen

In die Verwirrung mischt sich Ärger. Als handele es sich um eine pure Selbstverständlichkeit, werden im zweiten Hamburger Prozess gegen den Terrorverdächtigen Mounir al Motassadeq plötzlich entlastende Aussagen der gefangen gehaltenen Al-Qaida-Anführer Ramsi Binalshibh und Khalid Scheich Mohammed aus den USA gefaxt. Jahrelang hat die deutsche Justiz versucht, an Vernehmungsprotokolle der beiden Schlüsselfiguren des 11. September heranzukommen. Noch am Dienstag erhielt das Oberlandesgericht eine Stellungnahme des US-Außenministeriums mit der bizarren Auskunft, es sei unmöglich zu bestätigen, ob sich die als Zeugen erbetenen Personen überhaupt in Gewahrsam befinden. Spielen die amerikanischen Behörden mit der deutschen Justiz?

Die USA haben bisher sämtliche Aussagen Binalshibhs und Mohammeds dem Gericht vorenthalten. Und sie verboten den deutschen Sicherheitsbehörden auch die Weitergabe übermittelter „Zusammenfassungen“. Als das Bundeskriminalamt dennoch im Dezember 2003 im Prozess gegen den Terrorverdächtigen Abdelghani Mzoudi ein vage entlastendes Binalshibh-Zitat präsentierte, gaben sich die USA empört. Natürlich stieß auch der Freispruch für Mzoudi auf Unverständnis. Und ebenso die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, das harte erste Hamburger Urteil gegen Motassadeq aufzuheben – weil Binalshibh im Prozess nicht als Zeuge zur Verfügung gestanden hatte. Nun aber rattern detailliert entlastende Aussagen Binalshibhs und Mohammeds aus dem Faxgerät des Hamburger Gerichts. Da stellen sich reichlich Fragen.

Haben die US-Behörden die jetzt gefaxten Aussagen in den ersten Hamburger Prozessen zurückgehalten? Wurden abschreckende Haftstrafen gewünscht, ob die Angeklagten schuldig sind oder nicht? Oder haben Binalshibh und Mohammed ihre Aussagen erst kürzlich gemacht – obwohl beide schon seit vielen Monaten verhört werden? Es wäre auch interessant zu erfahren, ob Binalshibhs und Mohammeds Angaben mit den „Zusammenfassungen“ übereinstimmen, die den deutschen Behörden schon länger vorliegen – aber bis auf das Fax des Bundeskriminalamts das Gericht nicht erreichten.

Welche Absichten die USA jetzt verfolgen, ist nur zu vermuten. Es kann sein, dass die Regierung Bush die Verfahren gegen Motassadeq und Mzoudi (der Freispruch ist nicht rechtskräftig) verloren gibt. Außerdem müssen die US-Behörden womöglich im eigenen Lande Farbe bekennen. Im Bundesstaat Virginia läuft das Verfahren gegen Zacarias Moussaoui, der kurz vor dem 11. September 2001 in den USA festgenommen wurde und verlangt, Binalshibh müsse als Zeuge aussagen.

Ein langer Prozess in Hamburg könnte für die USA allerdings auch unangenehm werden. Die Verteidiger Motassadeqs wollen die Verhältnisse in amerikanischen Gefangenenlagern wie Guantanamo zum großen Thema machen. Bei Prozessbeginn am Dienstag trugen die Anwälte lange Anträge vor, in denen viel von Folter die Rede war. Eine Art deutsches Anti-Folter-Tribunal mit internationaler Medienresonanz wäre für die Regierung Bush lästig, gerade vor der Präsidentenwahl. Die Erinnerung an die Schreckensbilder aus dem Bagdader Gefängnis Abu Ghraib würde wieder belebt, der Disput um die Haftbedingungen in Guantanamo weiter angefacht. Wollen die US-Behörden nun mit neuem Beweismaterial den Hamburger Richtern den Weg zur raschen Einstellung des Prozesses weisen?

Das Gericht hat wenig Spielraum. Amerika verweigert weiter die Befragung von Binalshibh und Mohammed. Die Richter können die entlastenden Aussagen kaum überprüfen, trotz aller Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Terroristen. Was kann das Gericht noch sagen außer „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten?

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