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Meinung: Alter schützt vor Nachforderung nicht

RENTENBESTEUERUNG

Das Alter gilt nicht als Entschuldigung für Steuerhinterziehung. Das hat die rotgrüne Koalition nun klargestellt. Mit der neuen Rentenbesteuerung wird es keine Amnestie für Rentner geben, die in der Vergangenheit dem Staat ihre Zusatzeinkünfte nicht gemeldet haben. Eine Sonderbehandlung wäre nicht gerecht gewesen – gegenüber den jüngeren Steuerpflichtigen, von denen Ehrlichkeit erwartet wird. Deshalb ist es gut, dass die Koalition nicht aus Angst vor dem Zorn der älteren Generation gegen die Grundprinzipien des Steuerrechts verstoßen hat. Ein kleines Schlupfloch bleibt dennoch: Die Finanzämter sollen nach dem Willen von Rot-Grün pragmatisch mit den Nachforderungen umgehen, die sie ab dem kommenden Jahr stellen müssten. Das ist verständlich: Wenn der Aufwand höher als der Ertrag ist, lohnt sich die Arbeit für die Finanzämter nicht. Da sollten Finanzbeamte auch mal ein Auge zudrücken können. Etwa dann, wenn ein Rentner zwar seine Mieteinnahmen hätte erklären müssen, aber daraus keine Steuerschuld entstanden wäre. Theoretisch wäre dann zumindest ein Bußgeld fällig. In solchen Bagatellfällen gehen die Finanzämter auch bei jüngeren Arbeitnehmern kulant vor. Ein Freibrief für Rentner, die systematisch Steuern hinterzogen haben, darf daraus aber nicht entstehen. ce

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