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Friedbert Pflüger.

© Thilo Rückeis

Affäre Sarrazin: Nicht Wulff, sondern Merkel ist am Zug

Der Bundespräsident darf in die Sarrazin-Debatte nicht hineingezogen werden, denn es ist nicht er, der über den Antrag der Bundesbank, Thilo Sarrazin zu entlassen, inhaltlich zu entscheiden hat.

Bundespräsident Wulff hat sich mit einem Satz am Rande seines Besuches in Dresden weit vorgewagt: Seine Mahnung an die Bundesbank, einen möglichen Image-Schaden wegen der Debatte um Sarrazin abzuwenden, ist vielfach so interpretiert worden, als befürworte Wulff die Entlassung Sarrazins und übe entsprechenden Druck auf die Bank aus. Aber: Wenn der Präsident das gemeint haben sollte, hätte er es sagen können. Wahrscheinlicher ist, dass es dem Präsidenten um eine rasche Klärung vor dem Hintergrund einer eskalierenden Debatte ging und nicht zuletzt die Sorge vor einem internationalen Ansehensverlust. Das ist seines Amtes.

Unabhängig davon, was Wulff wirklich gemeint hat, so ist es jedenfalls nicht er, der über den Antrag der Bundesbank, Thilo Sarrazin zu entlassen, inhaltlich zu entscheiden hat. Der Präsident muss am Ende zwar gegebenenfalls eine Entlassungsurkunde unterzeichnen, die materielle Prüfung aber muss die Bundesregierung übernehmen. Wulff hat deshalb klug gehandelt, als er nach dem Antrag der Bundesbank umgehend eine Stellungnahme der Regierung anforderte. Der Präsident ist nach unserer Verfassung der Repräsentant unseres Landes und in Fragen der Unterzeichnung von Gesetzen, der Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten sowie den Offizieren der Bundeswehr – davon abgeleitet – auch bei den Mitgliedern des Bundesbankvorstandes – eine Art Staatsnotar. Er vollzieht mit seiner Unterschrift, was die Exekutive ihm vorlegt. Zuvor prüft er die Vorlage formell, fragt, ob sie ordnungsgemäß zustande gekommen ist und unterzeichnet dann. Lediglich im Falle besonders tief gehender inhaltlicher Bedenken wird ein Präsident zögern und von der Regierung Erläuterungen erbitten. Nur in einigen Ausnahmefällen hat ein Präsident bisher einen Vorschlag der Regierung nicht vollzogen. Berühmt ist ein Fall aus dem Jahr 1965, als sich Heinrich Lübke weigerte, den Berliner Senatsrat Carl Creifelds wegen dessen nationalsozialistischer Vergangenheit zum Bundesrichter zu ernennen.

Deshalb ist es nicht der Präsident, sondern die Bundesregierung, die jetzt am Zug ist. Forderungen, dass Wulff sich mit Sarrazin treffen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung geben solle, gehen in die falsche Richtung. Der Bundespräsident wird sich hüten, den Fall Sarrazin öffentlich zu bewerten oder gar eigenständig über die Zukunft eines Bundesbankers zu befinden. Er ist nicht derjenige, der über die Zukunft Sarrazins zu entscheiden hat. Diesbezügliche Forderungen sollten unterbleiben, das Staatsoberhaupt darf in die polarisierende Sarrazin-Debatte nicht hineingezogen werden. Wünschenswert aber wäre eine Rede des Präsidenten, die den Deutschen Konsens und Orientierung in der Integrationsdebatte stiftet.

Der Autor ist Honorarprofessor am King’s College London. Von 1984 bis 1989 war er Pressesprecher des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker und von 2006 bis 2009 Fraktionsvorsitzender der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus.

Friedbert Pflüger

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