Diskussion um Beschneidung : Der Staat kann nicht seine Ideologie für alle durchsetzen
28.06.2012 12:16 UhrSo wurde der Faschismus geboren
Das Gesetz erkennt dies an und pflichtet dem bei. Verfassungen fordern die Bürger dazu auf, allen Versuchen sie abzuschaffen, zu widerstehen. Darüber hinaus bestätigen nationale und internationale Texte die Tatsache, dass das Bildungssystem dazu da ist, die religiöse Persönlichkeit eines Minderjährigen nach der religiösen Überzeugung der Eltern zu prägen.
Diese religiösen Überzeugungen sollten natürlich nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Doch im Fall der Beschneidungsdebatte sollten diese Parameter der öffentlichen Ordnung als solche definiert werden, die darauf aus sind, das Recht auf Leben oder das Wesen der menschlichen Natur zu vernichten. Das beinhaltet zum Beispiel Amputationen oder Totschlag. Doch entzieht sich die Beschneidung dieser Diskussion, weil die Entfernung der Vorhaut nicht in der Absicht getätigt wird, ein bestimmtes Organ zu entfernen.
Letztlich dienen die Aufrufe zum Beschneidungsverbot nicht libertären Zwecken sondern sie schaden ihnen. Sie schützen die mutmaßliche Freiheit der Minderjährigen, dabei ist zu bezweifeln, ob derartige Schutzmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung überhaupt erforderlich sind. Gleichzeitig unterdrücken sie den freien Willen der Eltern, der zweifelsohne geschützt werden muss.
Die ersten Verfassungsdokumente entstanden in dem Bewusstsein, dass das Recht des Einzelnen vor dem Zugriff des Staates durch bürgerliche und politische Rechte geschützt werden soll. In den Fällen, in denen der Staat versucht hat, seine eigenen ideologischen Vorstellungen für alle Bürger durchzusetzen, auch wenn sie von Vielen geteilt werden, wurde der Faschismus geboren. Dies sollte jeden denkenden Bürger besorgt machen.
Wie erwartet, hat der Sprecher der Knesset, Reuven Rivlin, bereits seinen deutschen Amtskollegen Norbert Lammert gebeten, das Problem durch eine Gesetzgebung im Bundestag zu lösen.
Allerdings könnte eine solche gesetzliche Regelung als verfassungswidrig eingestuft werden. Als solche ist die Frage nicht nur politisch. Sie ist auch nicht nur ein Fall für die Justiz, die entscheidet, wessen Recht schwerer wiegt. Vielmehr ist es eine Diskussion darüber, was genau die Beschneidungs-Initiative verbieten will. Ebenfalls geht es um die Frage, ob westliche Werte der Menschenrechte auch für andere gelten sollten. Diese beiden Punkte sind zutiefst sozial.











