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Anklage gegen NPD-Chef Voigt: Schatten des Sommers

Die sportliche Vergangenheitsbewältigung des Sommers 2006 ist längst passé - juristisch steht aber noch einiges bevor nach der Anklage gegen den Vorsitzenden der NPD, Udo Voigt, wegen Volksverhetzung.

Sportlich ist der Sommer 2006 längst aufgearbeitet: Das Land jubelte, obwohl es am Ende verlor. Juristisch noch nicht: Aus Sicht der Berliner Staatsanwaltschaft waren damals nicht alle vom neuen deutschen Patriotismus der Art „Du darfst“ beseelt – deshalb erhebt sie jetzt Anklage gegen den Vorsitzenden der NPD, Udo Voigt, und zwei weitere Funktionäre seiner Partei. Die drei sollen damals in einer Parteibroschüre einen dunkelhäutigen Spieler der Nationalmannschaft beleidigt haben.

Die Anklage ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der Kampf gegen die NPD inzwischen vornehmlich juristisch geführt wird. Das Debakel um das gescheiterte NPD-Verbot 2003 hat jedoch gezeigt, dass gerade diesem Weg enge Grenzen gesetzt sind. Die Anklage gegen Voigt wegen Volksverhetzung ist nun das ganz große Geschütz – wer es einsetzt, sollte nicht wieder als Verlierer vom Feld gehen. Es ist jedoch kaum einleuchtend, dass ein Parteivorsitzender volksverhetzend sein kann, dass eine Parteibroschüre volksverhetzend sein kann, die Partei selbst aber nicht wegen Volksverhetzung verboten werden kann. Juristisch, das sollte eigentlich allen längst klar sein, lässt sich die NPD nicht besiegen. mos

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